Language: German
4.9.1925 (Friday)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 4.9.1925
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
Schulthess teilt dem Bundesrat mit, er habe sich auf Bitten des deutschen Gesandten damit einverstanden erklärt, die Kündigung des Abkommens über Einfuhrbeschränkungen von 1924 vorläufig als nicht geschehen zu betrachten.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutschland
6.1. Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 91

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Bern 1980

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dodis.ch/45108
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 4. September 19251

Einfuhrbeschränkungen. Abkommen mit Deutschland

Mündlich

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements teilt mit, gemäss der ihm vom Rat am 1. September 1925 erteilten Ermächtigung habe er gleichen Tags der deutschen Gesandtschaft angezeigt, dass die Schweiz das Übereinkommen mit Deutschland betreffend die Einfuhrbeschränkungen auf den 1. Oktober kündige, aber gleichzeitig ersucht, auch Deutschland möchte von der Veröffentlichung dieser Kündigung absehen2. Am nächsten Tag sprach dann der deutsche Gesandte beim Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements vor, kündigte ihm an, dass die deutschen Unterhändler heute zu Verhandlungen über den Fortbestand einiger Einfuhrbeschränkungen in Bern eintreffen3, und fügte bei, es wäre doch erwünscht, wenn nun nicht gerade in diesem Augenblick die Kündigung ausgesprochen würde; dies umso weniger, als es schwer halten werde, die Veröffentlichung der Kündigung hintanzuhalten, wenn die Kündigung der deutschen Regierung zur Kenntnis gebracht werden müsse.

Unter diesen Umständen hat sich der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements damit einverstanden erklärt, dass die Kündigung vorläufig als nicht geschehen betrachtet werde. Er würde darauf zurückkommen, sobald sich dies als notwendig erweist.

Der Rat billigt das Vorgehen des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements, indem er von diesen Mitteilungen in zustimmendem Sinne Kenntnis nimmt.

1
E 1005 2/3. Abwesend: Musy und Haab.
2
Vgl. Nr. 88.
3
Vgl. Nr. 95.