dodis.ch/45071
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 29. Mai 1925
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1142. Zonenfrage. Schiedsabkommen
Der Vorsteher des politischen Departements weist darauf hin, dass die Referendumsfrist für das Schiedsabkommen in der Zonenfrage am 29. Juni 1925 abläuft2. Schon jetzt ist sicher, dass das Referendum nicht ergriffen wird. Er hat daher die Gesandtschaft in Paris beauftragt, zuständigen Orts im Sinne der Beschleunigung der Genehmigung des Schiedsabkommens durch Frankreich zu wirken. Diese Genehmigung kann nicht ausbleiben, da der jetzige Minister des Auswärtigen dem Schiedsabkommen kaum weniger geneigt sein dürfte, als das frühere Ministerium, und überdies eine andere Haltung Frankreichs nach Abschluss des Schieds- und Vergleichsvertrags mit der Schweiz ausgeschlossen erscheint.
Unter diesen Umständen scheint es geboten, die Vorbereitung der Prozessführung auf Grund des Schiedsabkommens nunmehr an die Hand zu nehmen und den Vertreter der Schweiz vor dem Schiedsgericht zu bezeichnen. Als solcher kommt wohl in erster Linie Herr Professor Logoz in Genf, der schweizerische Unterhändler für das Schiedsabkommen, in Betracht. Obgleich er, als der Vorsteher des politischen Departements ihm vor einiger Zeit eine dahingehende Andeutung machte, auf seine übrige grosse Geschäftslast hinwies, glaubt das politische Departement dennoch, er werde sich zur Übernahme dieser Aufgabe bestimmen lassen.
Der Vorsteher des politischen Departements stellt daher den Antrag:
Herr Prof. Dr. Logoz in Genf sei mit der Vertretung des Bundes in dem auf Grund des Schiedsabkommens mit Frankreich durchzuführenden Rechtsstreit über die Zonenfrage zu betrauen.