Également: Mise au point de la position suisse à propos des reproches formulés par Tchitchérine à l’encontre du Conseil fédéral. Annexe de 5.2.1924
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 8, doc. 315
volume linkBern 1988
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1005#1000/16#11* | |
Titre du dossier | Protokolle des Bundesrates, Geheimprotokolle (Minuten und Originale) 1924 (1924–1924) | |
Référence archives | 4.5 |
dodis.ch/44957
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 février 19241
Teilnahme Russlands an vom Völkerbund einberufenen Konferenzen
Procès-verbal de la séance du 5 février 19241
Anlässlich ihrer dritten, im September 1922 abgehaltenen Tagung hat die Völkerbundsversammlung eine Resolution des Inhalts genehmigt2, dass unter den Auspizien des Völkerbundes eine Konferenz von Völkerbundsmitgliedern wie auch von dem Völkerbund nicht angehörenden Staaten einberufen werden sollte, um über die Ausdehnung der in dem Vertrage von Washington3 betreffend die Beschränkung der Rüstungen zur See niedergelegten Grundsätze zu beraten. Im Hinblick auf die Vorbereitung dieser Konferenz hat der Völkerbundsrat zunächst die ständige beratende Kommission des Bundes für militärische, maritime und aviatische Fragen beauftragt, den Entwurf eines Vertrages auszuarbeiten, der als Grundlage für die weiteren Verhandlungen dienen soll. Der maritime Unterausschuss dieser Kommission, bestehend aus Vertretern Brasiliens, Frankreichs, Grossbritanniens, Italiens, Japans, Schwedens und Spaniens führte in der Folge gewisse Vorarbeiten durch. Um diese vorbereitenden Studien umfassender zu gestalten, forderte der Rat in seiner Session von Oktober 1923 die erwähnte Subkommission auf, auch Vertreter weiterer interessierter Mächte unabhängig von deren Mitgliedschaft zum Völkerbunde beizuziehen. Zu der nächsten Session der maritimen Subkommission, die binnen kurzem stattfindet, wurden infolgedessen durch Vermittlung des Generalsekretariats des Völkerbundes auch die nachfolgend bezeichneten Staaten eingeladen, besondere Vertreter zu entsenden: Argentinien, Chile, Dänemark, Griechenland, die Niederlande, Norwegen, sowie Russlandund die Türkei. Als Verhandlungsort war Genf als Sitz des Völkerbundes in Aussicht genommen.
Auf die an Russland gerichtete Einladung hat nun der Volkskommissär für Auswärtiges der russischen Sovietrepublik, Tschitscherin, mit einem Telegramm geantwortet4, das den Anlass zu dem vorliegenden Antrag bietet. In dieser Depesche erklärt der russische Volkskommissär, dass die Sovietregierung zwar der Einladung zur Teilnahme an der Session der genannten Subkommission Folge zu leisten geneigt sei, dass sie jedoch «angesichts der Haltung der schweizerischen Behörden» anlässlich der Ermordung Worowsky’s keinen Vertreter in die Schweiz schicken werde. Das Telegramm wiederholt im übrigen die bekannten Auslassungen gegen die Schweiz.
Das Politische Departement, welches vertraulich Kenntnis von dem Inhalt der Depesche Tschitscherins erhielt, hat die Angelegenheit der bundesrätlichen Delegation für auswärtige Angelegenheiten vorgelegt. Die Delegation äusserte die Ansicht, dass das Generalsekretariat des Völkerbunds offiziös zu einer schriftlichen Mitteilung des Wortlautes des Telegramms der Sovietregierung veranlasst werden sollte. Das Politische Departement erhielt infolgedessen ein vom 30. Januar datiertes Schreiben des stellvertretenden Generalsekretärs.5
Nach Auffassung der Delegation für auswärtige Angelegenheiten sollte die Beantwortung dieser Mitteilung des Völkerbundssekretariats Gelegenheit bieten, auf die Auslassungen des russischen Volkskommissärs zu entgegnen und insbesondere dem Völkerbund gegenüber die Stellung der schweizerischen Behörden zu präzisieren. Das Politische Departement hat in diesem Sinne den Entwurf eines Antwortschreibens nach Genf vorbereitet. Ergänzend sei beigefügt, dass der Zusammentritt der maritimen Subkommission für die Frage der Ausdehnung der Grundsätze des Abkommens von Washington aus Gründen, die mit der Kundgebung der Sovietregierung in keinem Zusammenhang stehen, in Rom erfolgen wird.
In Zustimmung zum Antrag des Politischen Departements wird beschlossen:
Dem Generalsekretariat des Völkerbundes ist auf dessen Schreiben vom 30. Januar 1924 betreffend die Teilnahme Russlands an der bevorstehenden Tagung der Subkommission des Völkerbundes für maritime Fragen im Sinne des Entwurfes zu antworten (s. Beilage).
- 1
- E 1005 2/2.↩
- 2
- Résolution no XII adoptée le 27 sept. 1922, cf. Journal officiel delà Société des Nations, IIIe année, no 5, p. 258.↩
- 3
- Cette conférence eut lieu du 12 novembre 1921 au 6 février 1922 et aboutit à un accord naval limitant les flottes de guerre des Etats- Unis, de l’Angleterre, de la France, du Japon et de l’Italie.↩
- 4
- Cf. no 312, note 2.↩
- 5
- Non reproduite. CF. E 2001 (B) 8/40.↩
Tags
Russie (Autres)
Affaire Conradi (1923)