Lingua: tedesco
15.1.1924 (martedì)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 15.1.1924
Verbale segreto del Consiglio federale (PVCF-S)
Prévenir toute démarche des gouvernements alliés qui viserait à réclamer les capitaux allemands soumis au contrôle de la Commission des Réparations. Informer les Ministres de Suisse auprès des gouvernements concernés de la position du Conseil fédéral.
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Pubblicato in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 8, doc. 310

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Bern 1988

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Collocazione

dodis.ch/44952
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 15 janvier 19241

Kapitalflucht aus Deutschland

Mündlich

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes macht darauf aufmerksam, dass in letzter Zeit immer wieder, sei es in der Presse, sei es in den Kammern der alliierten Länder, besonders Belgiens und Frankreichs, bei der Behandlung der Reparationsfrage auf die Kapitalflucht aus Deutschland hingewiesen und namentlich auch behauptet wird, ein grosser Teil dieser Kapitalien sei in die Schweiz ausgewandert. Dies in Verbindung mit der Tatsache, dass die Sachverständigenkommission, die zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands der Reparationskommission beigegeben worden ist und deren eine Sektion sich besonders mit der Feststellung des Verbleibs der aus Deutschland geflüchteten Kapitalien befassen soll, ihre Tätigkeit aufgenommen hat, lässt befürchten, dass über kurz oder lang auch beim Bundesrat Schritte getan werden könnten, die bezwecken, die Feststellung der in die Schweiz geflüchteten deutschen Gelder zu erleichtern. Da nun offenbar keine Rede davon sein könne, dass der Bundesrat irgendwelchen Massnahmen, die zum genannten Zwecke vorgeschlagen würden, Vorschub leiste, so ist der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes der Meinung, es würde sich empfehlen, wenn unsere bei den in Betracht fallenden Regierungen beglaubigten Gesandten zum voraus zuständigen Orts wissen Hessen, dass der Bundesrat nicht in der Lage wäre, solchen Ansinnen zu entsprechen. Ein solches Vorgehen schiene ihm besser als abzuwarten, bis ein Gesuch beim Bundesrat gestellt werde, das dann abgelehnt werden müsste. Vielleicht würde es sich auch empfehlen, in dieser Sache mit ändern neutralen Staaten, z. B. Holland, Fühlung zu nehmen.

In der Beratung herrscht Übereinstimmung in der Hinsicht, dass in der Tat der Bundesrat es ablehnen müsste, in irgendwelcher Weise der Schnüffelei nach den deutschen Kapitalien in der Schweiz Vorschub zu leisten. Übrigens wird betont, der Betrag dieser Kapitalien werde in den alliierten Ländern weit überschätzt. Da ausserdem kein Zweifel darüber bestehen könne, dass weit grössere Kapitalien aus Deutschland nach England und Amerika gewandert seien als nach der Schweiz, so dürfe die Gefahr einer Einmischung der alliierten Regierungen in die innern Angelegenheiten anderer Staaten nicht allzu hoch angeschlagen werden; denn England und Amerika würden sich eine solche Einmischung sicherlich so wenig gefallen lassen wie in der Schweiz. Einen offiziellen Schritt in dem eingangs angedeuteten Sinne durch unsere Gesandten tun zu lassen, ginge vielleicht insofern zu weit, als die fremden Regierungen leicht geneigt sein könnten, daraus den Schluss zu ziehen, dass in der Tat bedeutende deutsche Kapitalien den Weg nach der Schweiz gefunden hätten. Dagegen erklärt sich der Vorsteher des politischen Departementes bereit, ein Rundschreiben an unsere Gesandten zu richten, damit sie über den Stand der Angelegenheit und die Stellungnahme des Bundesrates unterrichtet und so in der Lage sind, sei es auf eine Frage hin, oder wenn sonst die Angelegenheit zur Sprache kommt, die nötige Auskunft zu geben. Der Vorsteher des politischen Departementes hat übrigens verschiedentlich Anlass genommen, den französischen Botschafter sowohl als den belgischen Gesandten darauf aufmerksam zu machen, dass von Kontrollmassnahmen zur Feststellung der deutschen Kapitalien in der Schweiz nicht die Rede sein könne und auch die Reparationskommission hat von dem Ergebnis der über den Bestand an deutschen Kapitalien in der Schweiz angestellten Untersuchungen allen wünschbaren Aufschluss erhalten.

Der Rat billigt das vom Vorsteher des politischen Departementes in Aussicht genommene Vorgehen (Erlass eines Rundschreibens an die in Betracht fallenden Schweiz. Gesandten).2

1
E 1005 2/2.
2
Non reproduit.