Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.15. Italie
II.15.3. Négociations et relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 302
volume linkBern 1988
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#341* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 79 | |
Dossier title | Schweizerisch-italienischer Handelsvertrag vom 27. Januar 1923: Schweizerische Gesandtschaft, Rom (1923–1923) | |
File reference archive | 8.2 • Additional component: Italien |
dodis.ch/44944 Le Ministre de Suisse à Rome, G. Wagnière, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Am 29. November ist der italienisch-schweizerische Handelsvertrag2 durch die italienische Deputiertenkammer genehmigt worden.
Wir haben uns darauf beschränkt davon dem politischen Departement eine kurze telegraphische Mitteilung zu machen, in der Meinung, dass wir Ihnen direkt berichten würden und auch die entsprechenden parlamentarischen Akten einsenden werden, sobald auch von Seiten des Senats unserem neuen Vertrag die Genehmigung erteilt sein würde.
Sie haben s. Zt. von uns den Gesetzesentwurf erhalten mit der Botschaft3 der italienischen Regierung, mit welcher die Zustimmung des Parlaments nachgesucht wurde. Sie finden in der Beilage nochmals ein Exemplar der betreffenden Vorlage.
Unterm 22. November wurde von der Kommission der Kammer ein Bericht über unsern Vertrag vorgelegt. Die Verfasser desselben sind der napolitanische Deputierte Tosti di Valminuta, speziell für den Teil, welcher die landwirtschaftlichen Produkte betrifft. Der industrielle Teil ist vom Mailänder Deputierten Benni, dem Präsidenten der «Confederazione Generale delFlndustria Italiana» verarbeitet worden.
Der Rapport enthält eine Anzahl von Kritiken, die beachtenswert aber nicht stichhaltig sind. Der Volkswirtschaftsminister Corbino hat übrigens ziemlich eingehend darauf geantwortet, wobei er deutlich durchblicken liess, dass es sich in Anbetracht der tatsächlichen Verhältnisse nur um eine rein formelle Kritik handeln könne.
Der Ministerpräsident Mussolini hat in einer kurzen und verbindlichen Erklärung auf die freundschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz und die politische Bedeutung des Umstandes hingewiesen, dass die Handelsverbindungen zwischen den beiden Ländern neu geregelt und gefestigt werden.
Bezeichnend in der Diskussion und eigentlich die ganze Situation umfassend, war der Zwischenruf Mussolini’s als er den Vertreter der italienischen Industrie, welcher die italienische Ausfuhr nach der Schweiz noch erheblich fördern möchte, unterbrach, indem er sagte, dass man denn doch nicht vergessen dürfe, dass die Schweiz nur etwas über 3 Millionen Einwohner zähle.
In der Diskussion sind dann von einigen Deputierten des Grenzgebietes Wünsche geltend gemacht worden, in Bezug auf Erleichterungen im Passwesen, die von der Schweiz nachgesucht werden sollten.
Allgemein haben wir den Eindruck, dass man der Meinung ist, der Vertrag mit der Schweiz sei zweckmässig und den Verhältnissen angepasst, so dass es in der Hand der italienischen Exporteure selbst liege, den schweizerischen Markt so zu erforschen und mit der Sorgfalt zu bedienen, welche allein den Absatz der italienischen Produkte sichern und entwickeln kann.
Gestern war nun der Handelsvertrag mit der Schweiz auf der Traktandenliste des Senats. Präsident der Kommission für den schweizerisch-italienischen Handelsvertrag war der Senator Luigi Luzzatti. Wir haben vom Berichte der Kommission an den Senat noch nicht Kenntnis erhalten, wissen aber dass er die üblichen Ermahnungen an die Regierung enthält. Eine Diskussion hat gestern nicht stattgefunden, indem der Berichterstatter nicht anwesend war. Die Genehmigung wurde aber kurzer Hand erteilt.
Aus Vorstehendem ergibt sich, dass die italienische Regierung nun in der Lage sein wird, das Nötige vorzukehren, um in kurzer Frist, auf Grund von Artikel 24, in Bern die Ratifikationsurkunden auszutauschen.4