Classement thématique série 1848–1945:
XIV. LA QUESTION DE L'ÉMIGRATION
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 270
volume linkBern 1988
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2175#1000/132#188* | |
Old classification | CH-BAR E 2175(-)1000/132 17 | |
Dossier title | Stellung und Tätigkeit der Geschäftsstelle der schweizerischen Vereinigung für Innenkolonisation als schweiz. Zentralstelle für das kolonisatorische Auswanderungswesen (1880–1941) | |
File reference archive | V/3 |
dodis.ch/44912
Wir beehren uns, Ihnen hiermit folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Mit Schreiben vom 5. April2 abhin an die Abteilung für Auswärtiges Übermacht der schweizerische Generalkonsul in Montreal, Herr Dr. Hübscher, zwei Ausschnitte aus der «Gazette» von Montreal und weist auf das Interview Becks mit einem Pressevertreter hin. Nach diesem Interview hat sich Herr Beck als schweizerischer Regierungsbeamter ausgegeben und sich geäussert, dass die Art und Weise der Aufnahme unserer Auswanderer durch die canadischen Einwanderungsbehörden nicht einwandfrei und er froh sei, vorläufig nur mit 90 Männern angekommen zu sein, die eine Gruppe bilden von 20 000 erfahrenen Landwirten, die nach Canada überzusiedeln beabsichtigen. Die schweizerische Regierung müsse ohne Zweifel bei der Auswanderung ihrer Landeskinder nach Canada die grösste Vorsicht walten lassen.
Herr Generalkonsul Hübscher bemerkt zu dieser Zeitungsnotiz, dass Herr Beck seine Reklamationen auf dem üblichen Wege den Behörden hätte zur Kenntnis bringen sollen, anstatt sich an die Presse zu wenden. Jedenfalls habe Herr Beck die ihm in Canada gemachten Versprechungen zu wörtlich genommen und sehe sich nun in seinen Erwartungen getäuscht. Eine Gelegenheit, in Canada ankommenden schweizerischen Einwanderern zu Stellen zu verhelfen [!]. Nach unserm Dafürhalten muss wohl unterschieden werden zwischen bereits in Zürich von Herrn Dr. Bernhard engagierten Auswanderern (für Canada bisher etwa 250) und vollständig unabhängigen Auswanderern. Nie ist daran gedacht worden, die Auswanderer zu monopolisieren, und auch die Auswanderung nach Canada darf nicht als ein Monopol der Schweizerischen Vereinigung für Innenkolonisation angesehen werden: diese Geschäftsstelle hat sich nur solchen Personen anzunehmen, die sich an sie wenden, um durch ihre Vermittlung Beschäftigung in Canada zu erhalten. Wer aber nach diesem Lande auswandern will ohne sich der Vermittlung der Geschäftsstelle zu bedienen, kann dies ungehindert tun, und wenn sich solche freie Auswanderer nach ihrer Ankunft in Montreal beim Generalkonsulat vorstellen und dieses ihnen zu Stellen verhelfen kann, so ist dies nur lebhaft zu begrüssen, denn es wäre ja geradezu eine Hemmung und nicht eine Förderung der Auswanderung, wollte man diesen Standpunkt aufgeben.
Aus dem Vorgebrachten ergibt sich, dass Herr Beck sich in Canada der Auswanderer anzunehmen hat, welche die Geschäftsstelle für Innenkolonisation ihm zur Placierung avisiert und zuweist, und selbst diesen darf nicht verboten werden, sich nötigenfalls mit ihren Anliegen an das Generalkonsulat in Montreal zu wenden. Die ändern in Canada eintreffenden Schweizer haben nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, dem genannten Konsulat von ihrem Aufenthalt Kenntnis zu geben, und es muss ihnen gestattet werden, ungehindert mit demselben zu verkehren.
Wir gelangen zum Schlüsse, dass dieser Bericht der Abteilung für Auswärtiges mit der Einladung zu unterbreiten sei, dem schweizerischen Generalkonsulat in Montreal mitzuteilen, wir danken ihm für seine Bemühungen, und es möchte sich nach wie vor denjenigen in Canada eintreffenden Schweizern annehmen, die sich an es wenden. Immerhin möchte es sich bemühen, ein Hand in Hand Arbeiten mit Herrn Beck zu ermöglichen und ihm die Placierung derjenigen Einwanderer zu überlassen, die ihm von der Geschäftsstelle für Innenkolonisation zugewiesen werden. Letztere sei auch beauftragt, Herrn Beck darauf aufmerksam zu machen, dass er sich nicht mehr als Regierungsbeamter ausgebe und über seine nichtamtliche Stellung keine Zweifel mehr aufkommen lasse.
Im fernem halten wir dafür, es sei die Eingabe Dr. Bernhards vom 1. dies ebenfalls in obigem Sinne zu beantworten und Ihnen ein diesbezüglicher Schreibentwurf zu unterbreiten.
P. S. Als dieser Bericht bereits abgefasst war, wurden uns weitere Akten in dieser Angelegenheit Übermacht, die aber unsere Anträge nicht beeinflussen. Aus einem Berichte des Kanzlers des Generalkonsulats in Montreal, Herr Sembinelli, geht hervor, dass er nach St.John reiste, um dort Auswanderer abzuholen; auch Herr Beck habe sich dort zum gleichen Zwecke eingefunden. Alles sei gut gegangen und die eingetroffenen Schweizer seien von Herrn Sembinelli bis Montreal und von Herrn Beck bis Winnipeg begleitet worden.
Unterm 18. April berichtet Herr Generalkonsul Hübscher, die im oberwähnten Zeitungsartikel enthaltenen Äusserungen Becks hätten in Canada Staub aufgeworfen. Er habe deshalb eine Untersuchung veranlasst und aus derselben hätte sich ergeben, dass die Behandlung, die unsern Landsleuten zuteil geworden, eine durchaus zuvorkommende gewesen sei. Dies habe ihn veranlasst, durch ein «Mitgeteilt» an die Presse eine beruhigende Erklärung abzugeben. Schliesslich teilt Herr Generalkonsul Hübscher mit, dass er Ende Mai nach der Schweiz komme.
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