Classement thématique série 1848–1945:
I. LA SUISSE ET LA SOCIÉTÉ DES NATIONS
I.4. Le relèvement économique de l'Autriche
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 8, doc. 225
volume linkBern 1988
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2001B#1000/1508#144* | |
Titolo dossier | Généralités (1918–1946) | |
Riferimento archivio | B.56.41.07.7.1 |
dodis.ch/44867
Im Aufträge von Herrn Bundesrat Motta erlaube ich mir, mich in folgender Angelegenheit von neuem an Sie zu wenden.
Wie Sie wissen, beschäftigt sich der Bundesrat seit der Rückkehr der Delegation aus Genf auf das einlässlichste mit der geplanten Hilfsaktion für Österreich. In seiner Sitzung von gestern nachmittag2 hat er den grundsätzlichen Beschluss gefasst, sich für einen Betrag von 20 Millionen an der Garantie zu beteiligen. Die Zahl der Prozente, welche die Schweiz damit übernimmt, ist noch nicht endgültig festgestellt; die Beteiligung dürfte jedoch 3% nur unwesentlich übersteigen. Obschon diese Quote nicht so hoch ist, wie man während der Verhandlungen in der österreichischen Frage erwartete und auch nicht die Summe erreicht, welche die Delegation beantragte, so schien doch Herr Monnet, dem ich gestern die gefallene Entscheidung mitteilte, über den grundsätzlichen Beschluss der Teilnahme eher erfreut.
Es stellen sich jedoch nun eine Anzahl von Fragen, zu deren Beantwortung Herr Bundesrat Motta gern Ihren Rat3 einholen möchte. Zunächst fragt es sich, in welche Weise die Schweiz sich in formeller Hinsicht an die in Genf ausgearbeiteten Akten anschliessen soll. Ich übermittle Ihnen beiliegend den bereinigten Text der Protokolle4 samt den in letzter Stunde getroffenen Modifikationen. Das letzte dieser Protokolle, das von der Kontrolle handelt, stellt einseitige Verpflichtungen der österreichischen Regierung auf und wurde daher bloss von den Delegierten Österreichs unterzeichnet. Die beiden ersten Protokolle dagegen stehen den an der Hilfsaktion beteiligten Staaten zur Unterschrift offen.
Gegen die Unterzeichnung des ersten Protokolls, welches die politische Akte betreffend die Unabhängigkeit und die politische und wirtschaftliche Souveränität Österreichs darstellt, seitens der Schweiz scheinen einzelne Bedenken inner- und aussenpolitischer Art zu bestehen. Vom Standpunkt der neutralen Politik der Schweiz kann namentlich die Artikel 80 des Vertrages von St-Germain ausdrücklich erwähnende Klausel angefochten werden, denn wenn auch die Unantastbarkeit der Souveränität Österreichs den schweizerischen Interessen entspricht, so ist es doch schwer vorauszusehen, ob in vielleicht 10 Jahren ein Anschluss des Landes an eine angrenzende Macht wirklich verhindert werden kann. Und es könnte wohl bedenklich sein, wenn Österreichuns gegenüber eine formelle Verpflichtung eingegangen hätte, seine Souveränität nicht zu veräussern. Diese aussenpolitische Erwägung würde jedenfalls auch intern bei Behandlung der Frage im Parlament mitspielen. Dazu kommt die rein technische Schwierigkeit, dass eine gegenseitige Erklärung von derartiger Tragweite, d.h. ein Staatsvertrag von unbegrenzter Dauer, dem Referendum zu unterstellen wäre, was unter Umständen die Teilnahme der Schweiz an der Hilfsaktion verzögern könnte.
Herr Bundesrat Motta fasst nun ins Auge, das erste Protokoll nicht namens des Bundesrates zu unterzeichnen, sondern einseitig eine Erklärung abzugeben, wonach die Schweiz, soweit an ihr, die gleichen Verpflichtungen übernehme wie dies zu Anfang des Protokolls erwähnten Staaten, dass sie aber entsprechend ihrer traditionellen Politik auf die aussenpolitische Bindung Österreichs ihr gegenüber verzichte. Dabei würde jedoch bemerkt werden, dass das Prinzip der Abmachung zwischen den Mächten und Österreich durchaus die Zustimmung der Schweiz findet.
Was das zweite Protokoll anbetrifft, so scheint dessen Unterzeichnung mit der finanziellen Beteiligung der Schweiz unmittelbar verknüpft zu sein. Die formelle Signatur dieses Protokolls liegt auch deshalb in unserm Interesse, weil damit gewissermassen unser Anspruch auf Beteiligung in der Kontrollkommission angemeldet wird. Herr Bundesrat Motta würde ganz besonderen Wert darauf legen, von Ihnen zu erfahren, welcher Ansicht Sie in Bezug auf die interne Ratifikation dieses Protokolls sind. Es wäre jedenfalls sehr zu begrüssen, wenn die Genehmigung des Beitritts zu der in diesem Protokoll enthaltenen Konvention nicht noch dem Referendum unterstellt werden müsste. Es scheint auch, dass es sich mehr um Übergangsbestimmungen handelt, welche die Konsolidierung des Finanzhaushaltes Österreichs in nächster Zukunft in die Wege leiten sollen. Verpflichtungen, die nach 15 Jahren noch wirksam werden, scheinen nicht begründet zu werden. Über diesen Punkt, der eine ganz besondere Aufmerksamkeit verdient, wird der Bundesrat noch weiter beraten. [...]