Language: German
2.11.1920 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 2.11.1920
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Bref compte rendu de la Conférence financière internationale de Bruxelles et commentaires des résultats.

Classement thématique série 1848–1945:
III. LES QUESTIONS ÉCONOMIQUES ET FINANCIÈRES GÉNÉRALES
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Jacques Freymond, Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 425

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Bern 1984

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dodis.ch/44636
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 2 novembre 19201

3490. Internat. Finanzkonferenz in Brüssel

Mit Beschluss vom 20. September genehmigte der Bundesrat die Instruktionen für die schweizerische Delegation2, die aus den Herren Nationalrat Dr. A. Frey, Zürich, R. de Haller, Genf, und Henri Heer, Beilikon, bestand.

Die Konferenz dauerte vom 23. September bis 8. Oktober und behandelte in einer Reihe von Plenar- und Kommissionssitzungen die ihr vom Organisationskomitee vorgelegten Programmpunkte.

Die 8 schriftlichen Berichte der Delegation sind dem Bundesrate jeweilen sofort nach Eintreffen zugestellt worden, und die dieselben begleitenden Materialien wurden separat in Zirkulation gesetzt.3 Sämtliche Mitglieder der schweizerischen Delegation wurden in Brüssel in Spezialkommissionen berufen: Herr Alfred Frey in die Kommission zur Begutachtung der Fragen des internationalen Handels, Herr de Haller in diejenige für Währungsfragen und Herr Henri Heer in die Kommission für internationale Kredite. Die beiden letztem Delegierten waren zugleich Mitglieder der Redaktionsausschüsse der betreffenden Kommissionen.

Das Resultat der Konferenz wurde niedergelegt in einer Reihe von Empfehlungen an den Völkerbundsrat. Sie bringen in den Hauptzügen folgendes:

Die Kommission für die Staatsfinanzen hat mit Nachdruck alle die Grundsätze betont, die vor dem Kriege ausser Diskussion standen: Konsolidierung der schwebenden Schuld, Gleichgewicht des Budgets, Deckung der Defizite durch Steuern, Anleihensaufnahme nur aus den Ersparnissen der Volkswirtschaft, Verminderung der Rüstungsausgaben.

Die Resolutionen der Kommission für Währungsfragen verlangen in erster Linie, dass der Inflation Einhalt geboten werde. Zu dem Zweck erachtet sie die Herstellung des Budgetgleichgewichts im Staatshaushalt als ein unerlässliches Erfordernis, da die Kreierung schwebender Staatsschulden die Inflation fördert. Sie fordert des fernem Einschränkung der Kredite auf wirtschaftlich notwendige Zwecke. Sie erachtet eine langsame Deflation als wünschbar und stellt die Goldwährung als erstrebenswertes Ziel hin. Die Gesundung der Währung setzt nach ihr eine Freigabe des internationalen Handels voraus.

Bekanntlich hat der Völkerbundsrat der Konferenz eine eigentliche Diskussion und Beschlussfassung in den Angelegenheiten des internationalen Handels untersagt. Die Beschlüsse dieser Kommission sind denn auch als blosse «Wünsche» bezeichnet und ziemlich allgemein gehalten. Wenn darin der freie Handel als wünschbar hingestellt wird, so ist damit nicht der eigentliche Freihandel, wie ihn England kennt, gemeint. Immerhin ist darunter verstanden eine Befreiung des internationalen Handels von den hemmenden Kriegsmassnahmen. Durch Verwirklichung dieses Grundsatzes wäre für die Schweiz mit ihrem regen internationalen Güteraustausch und ihren wichtigen Exportindustrien unendlich viel gewonnen.

Die Kommission für die internationalen /CrafrYe fordert, dass dafür nur Mittel aus den wirklichen Ersparnissen der kreditgebenden Länder in Betracht kommen können. Jede andere Kreditgewährung würde neuerdings die Inflation verschärfen. Kredite von Staat zu Staat werden im allgemeinen abgelehnt. Zur Prüfung der Einzelheiten des Projektes Ter Meulen, das die Kommission in den Vordergrund stellt, sowie auch zur Prüfung des Projektes de Lacroix empfiehlt sie die Einsetzung eines besondern Komitees aus Fachleuten. Das Projekt de Lacroix geht vom Gedanken aus, die Produktion in den verschiedenen Ländern durch einen international organisierten Tauschhandel zu fördern. Zur Abwicklung dieses Waren-Clearings soll ein Institut International d’Emission geschaffen werden, das in allen beteiligten Ländern Filialen zu eröffnen hätte. Es würde seine Unterstützung nur solchen Geschäften leihen, die unzweifelhaft wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Die Ausgleichung der Spitzen des Warenhandels zwischen je zwei Ländern hätte durch Gold-Zertifikate dieses Instituts zu geschehen, die von allen Staaten zum Nominalwert an Zahlung zu nehmen wären.

Das Projekt Ter Meulen geht vom Grundsätze aus, dass die erforderlichen Kredite auf geschäftlicher Basis beschafft werden sollten, also in direktem Verkehr zwischen Exporteur und Importeur. Die Mitwirkung aussenstehender Instanzen käme nur subsidiär in Betracht für den Fall, dass der Importeur seinen Pflichten nicht nachkommt. Es wird also, unter grundsätzlicher Beibehaltung der geschäftlichen Basis, für die Beschaffung des Kredites subsidiär anstelle einer Garantieleistung durch den Importeur aus eigenen Mitteln eine solche des importierenden Staates bestellt, wobei es Sache des importierenden Staates ist, sich gegenüber dem einzelnen Importeur selbst zu decken.

Sämtliche Resolutionen wurden von der Konferenz einstimmig gutgeheissen und gehen somit vor den Völkerbundsrat.

Das Resultat der internationalen Finanzkonferenz war somit das erwartete. Sie hatte in erster Linie informatorischen Charakter und musste ihre Aufgaben naturgemäss darauf beschränken, zuhanden des Völkerbundes eine Reihe von wirtschaftlichen Wahrheiten zu formulieren, die nun vielleicht, weil von einer Weltkonferenz ausgesprochen, in ihrer Wirkung doch nicht unterschätzt werden dürften.

In Anbetracht dieser Natur der Verhandlungen konnten sich die schweizerischen Delegierten an den Arbeiten der Konferenz ohne Einschränkung beteiligen, und man darf mit Genugtuung feststellen, dass sie dies taten unter Verfechtung der Grundsätze, die für das Gedeihen der schweizerischen Volkswirtschaft eine absolute Notwendigkeit darstellen.

Es wird beschlossen:

1. Von den Berichten der Delegation wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

2. Den Delegierten, Herren Nationalrat Dr. A. Frey, R. de Haller, Henri Heer und dem Sekretär der Delegation, Herrn Dr. O. Hulftegger, wird durch die Bundeskanzlei ihre Tätigkeit gemäss den vorgelegten Schreibensentwürfen bestens verdankt.

1
E 1004 1/277.
2
Cf. no 402.
3
Pour la documentation sur la Conférence, cf. EVD KW Zentrale 1914–1918/115–116, E 7800 3/88 et JO no 7, octobre 1920, pp. 414 – 440.