dodis.ch/44604 Le Conseiller national,
R. Grimm, au Chef du Département de l’Economie publique,
E. Schulthess1
Unter Bezugnahme auf unsere Unterredungen vom 24. und 26. August kann ich Ihnen mitteilen, dass für den Export nach Sovietrussland in erster Linie folgende Artikel in Frage kämen:
Metallindustrie: Lokomotiven in möglichst grosser Zahl und so rasch als möglich lieferbar; Eisenbahnwagons und Ersatzteile; Turbinenanlagen und Elektromaschinen; Werkzeugmaschinen in beschränktem Umfange.
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte: Pflüge, Motorpflüge; Sensen; Sicheln; Rechen; Graswendmaschinen etc.
Feinmechanik: Chirurgische Instrumente aller Art; Einrichtungen für Operationssäle; Uhren erst später lieferbar.
Chemische Industrie: Medikamente in grössern Quantitäten; Sanitätsartikel, Verbandstoffe, Watte, diverse getränkte Gazen; Desinfektionsmittel; Farbstoffe; vornehmlich Anilinfarben; Seifen.
Textilwaren: Leibwäsche; Trikotagen; Manufakturwaren erst später lieferbar.
Vorläufig steht für die Durchführung dieser Lieferungen ein Kredit bis zu hundert Millionen in Gold zur Verfügung. Die für die einzelnen Artikel auszuwerfenden Goldbeträge werden bestimmt durch das dringliche Bedürfnis einerseits und durch die Konkurrenzfähigkeit der entsprechenden Industriegruppen hinsichtlich der Weltmarktpreise.
Vorausgesetzt für die Erteilung der Aufträge ist die Ausfolgung der nach Ihrer heutigen Mitteilung noch in Kowno liegenden, vom Rat der Volkskommissäre auf Fritz Platten ausgestellten Vollmacht, unterschrieben von Lenin, Tschitscherin und Krassin. Dabei bestätige ich, dass den Schweizer Behörden ein Kontrollrecht über die Verwendung der Goldbeträge ausdrücklich eingeräumt würde und zur Durchführung der Transaktionen eine in der Hauptsache aus Schweizern bestehende Handelsgesellschaft vorgesehen ist.