dodis.ch/44531 Le Consul de Suisse à
Copenhague, F.B.
Cloëtta, à la Division des Affaires étrangères du Département politique
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In höflicher Beantwortung Ihrer geehrten Zuschrift vom 23. April2 beehre ich mich, Ihnen hierdurch folgendes mitzuteilen.
Wenn auch die dänische Regierung wiederholt Vertretern der Sowjetregierung das Gastrecht zwecks Verhandlungen hier in Kopenhagen gewährt hat, dann ist es - soweit ich bei gut informierter Stelle in Erfahrung gebracht habe - nicht aus freiem Willen, sondern lediglich auf ausdrücklichen Wunsche von seiten Englands geschehen.
Die Erfahrungen, welche Dänemark mit diesen ihm unerwünschten Gästen gemacht hat, sollen nicht die besten gewesen sein, indem man meint festgestellt zu haben, dass sie das Gastrecht zu Propaganda ausgenützt haben. Dies soll besonders der Fall gewesen sein mit Herrn Litvinoff, der im November hierherkam, um mit den Engländern zu verhandeln. Trotzdem die Voraussetzungen für das ihm erwiesene Gastrecht, Enthaltung von einer jeglichen Propaganda war, soll er, der sich frei bewegen kann und ungehindert Besuche empfangen darf, eine ganz energische Propaganda gemacht habe. Man meint auch, dass er für Propagandazwecke mehrere Millionen Rubel nach Dänemark mitgebracht hat. Herr Litvinoff hat öfters versucht, mit der dänischen Regierung direkt in Verbindung zu kommen, seine diesbezüglichen Schritte sind aber bis jetzt erfolglos gewesen, da die Regierung mit ihm nicht direkt zu verkehren wünscht.
Sollte ich später näheres über die Vertreter Sowjetrusslands hier in Dänemark erfahren, werde ich mir erlauben, Sie zu benachrichtigen.