dodis.ch/44466
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 24 février 1920
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727. Regelung der Rheinschiffahrt
Bundesrat Chuard teilt mit, dass laut einem Bericht der Gesandtschaft in Bruxelles Frankreich gegenwärtig einen starken Druck auf Belgien ausübe, um es für das von Frankreich präconisierte System des Rheinseitenkanals zu gewinnen, weshalb es wünschenswert wäre, eine Delegation nach Belgien zu entsenden, um an massgebender Stelle die schweizerische Auffassung auseinanderzusetzen.2 Diese müsse angesichts der Subventionierung der Rheinhafenanlagen in Basel offenbar zugunsten der Rheinschiffahrt auf dem offenen, entsprechend zu regulierenden Rhein gedeutet werden. Bundesrat Chuard teilt mit, er habe den Direktor der Abteilung für Wasserwirtschaft, Dr. Carl Mutzner in Bern, und Herrn Stauffacher in Basel, Präsidenten des Vereins für die Schiffahrt auf dem Oberrhein, als Delegierte bezeichnet.
Der Rat ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass, angesichts der Schwierigkeiten, mit denen bei dem Gefälle3 zwischen Basel und Strassburg die Schiffahrt auf dem offenen Rhein rechnen müsse, die zudem kaum je für das ganze Jahr ohne Unterbrechung gesichert werden könne, auch gewiegte Techniker dem Seitenkanalsystem zuneigen, das allerdings voraussichtlich in staatsrechtlicher und ökonomischer Beziehung für die Schweiz Nachteile mit sich bringen würde, namentlich auch, weil die Rheinhafenanlage in Basel mit dem von Frankreich geplanten Seitenkanal kaum in rechte Verbindung gebracht werden könnte. Aus diesen Erwägungen empfehle sich jedenfalls etwelche Vorsicht bei der Darlegung der schweizerischen Auffassung, da doch nicht ausgeschlossen sei, dass die Schweiz sich, wenn genügende Sicherheiten zu erlangen wären, auch mit dem Rheinseitenkanalsystem abfinden könnte.4