Classement thématique série 1848–1945:
I. LA SUISSE ET LA SOCIÉTÉ DES NATIONS
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 7-II, Dok. 213
volume linkBern 1984
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11485* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 06.01.-08.01.1920 (1920–1920) |
dodis.ch/44424
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 6 janvier 19201
2. Beitritt der Schweiz zum Völkerbund
Procès-verbal de la séance du 6 janvier 19201
Der Bundespräsident gibt Kenntnis von einem Telegramm der Gesandtschaft in Paris2, welches die Antwort des Obersten Rates der Ententemächte auf das ihm durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaften bei den Regierungen der Ententemächte übermittelte Aide-Mémoire3 des Bundesrates betreffend den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund enthält. Der Originaltext dieser Antwort liegt noch nicht vor.
Nach dem Text des Telegrammes führt der Oberste Rat aus, als Datum des Völkerbundsvertrages habe nicht der 28. April 1919, sondern der 26. Juni 1919 zu gelten, und zum Zustandekommen des Völkerbundes sei nicht der Beitritt der fünf Hauptmächte der Entente erforderlich, vielmehr genüge hiezu die Ratifikation des Friedensvertrages durch drei Ententemächte. Ferner gibt der Oberste Rat der Auffassung Ausdruck, eine Beitrittserklärung der Schweiz unter Vorbehalt des Ergebnisses der Abstimmung des Volkes und der Stände könne nicht als genügend betrachtet werden, um der Schweiz die Stellung als ursprüngliches Mitglied des Völkerbunds zu wahren. Endlich behält sich der Oberste Rat vor, die Erwägungen im Ingress des Bundesbeschlusses über den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund, welche Erwägungen die immerwährende Neutralität der Schweiz betreffen, noch zu prüfen.
Mit Rücksicht darauf, dass sich die Presse auf Grund von Mitteilungen, die über die Antwort des Obersten Rates schon in französischen Zeitungen erschienen sind, der Sache sofort bemächtigen wird, stellt der Bundespräsident den Antrag, sofort durch das politische Departement ein « Mitgeteilt» zu erlassen, worin ungefähr zu sagen wäre, der Bundesrat habe eine Aide-Mémoire betreffend den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund an die Ententemächte gerichtet und vorläufig von der Antwort des Obersten Rates in Form eines Telegrammes der Gesandtschaft in Paris Kenntnis erhalten; der Bundesrat behalte sich eine weitere Mitteilung nach Eingang des Originaltextes der Antwort des Obersten Rates vor und werde eventuell auf Grund weiterer Verhandlungen, wenn solche nötig sein sollten, zu der Antwort Stellung nehmen.
In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass durch die Stellungnahme des Obersten Rates der Beitritt der Schweiz zum Völkerbund in zweifacher Hinsicht erschwert werde. Denn erstens müsse danach die Volksabstimmung, deren Ergebnis vom Obersten Rat als Voraussetzung für die gültige Beitrittserklärung betrachtet werde, innert zwei Monaten nach Ratifizierung des Friendensvertrages mit Deutschland durch drei Ententemächte vorgenommen werden, so dass die Schweiz mit der Volksabstimmung voraussichtlich nicht zuwarten kann, bis Amerika zum Völkerbund Stellung genommen hat, und zweitens scheine der Oberste Rat die Frage der Neutralität der Schweiz im Völkerbund noch nicht als abgeklärt zu betrachten. Solange aber hierüber noch irgendwelche Zweifel walten, könne von einem Beitritt der Schweiz keine Rede sein. In dieser Hinsicht gebe die Antwort des Obersten Rates Gelegenheit, auf Grund neuer Verhandlungen völlige Klarheit zu schaffen, und es dürfe darauf gerechnet werden, dass dies im Sinne des Entgegenkommens geschehe, da namentlich Frankreich nach seinen früheren Versprechungen die Schweiz in diesem Punkte unterstützen werde.
Auf Grund der Beratung wird beschlossen, das politische Departement zu einer Mitteilung an die Presse im Sinne seines Antrages zu ermächtigen.