Classement thématique série 1848–1945:
VIII. LA LÉGISLATION INTERNATIONALE DU TRAVAIL
Également: Appréciation de la première convention adoptée à Washington relative à la durée du travail des huit heures par jour et des 48 heures par semaine. Les réticences à pouvoir faire adopter cette règle dans certains domaines d’activité en Suisse. Annexe de 5.1.1920
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 212
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1508#336* | |
Dossier title | Conférence internationale du travail à Washington, le 29.10.1919; Généralités (1919–1920) | |
File reference archive | B.56.43.3 |
dodis.ch/44423
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Paris, A. Dunant1
In der Anlage übermitteln wir Ihnen die Kopie der in Washington vereinbarten Konventionen über Arbeiterschutz2 und eine kurze konfidentielle Aufzeichnung über die erste dieser Konventionen.3 Sie ersehen daraus, dass durch den Inhalt namentlich dieser 1. Konvention für uns eine erhebliche Schwierigkeit zu entstehen droht. Wir glauben nämlich nicht, dass das Schweizer Parlament und das Schweizer Volk gewillt sind, die nötigen gesetzgeberischen Anordnungen zu treffen, um diese Projekte im Lande durchzuführen. Man hat mit dem 8-Stundentag für die Fabriken gerade genug und wird sich speziell auch in der romanischen Schweiz auf das entschiedenste der Festsetzung der Arbeitszeit für Angestellte und Arbeiter entgegenstellen. Den 8-Stundentag hält man speziell für das Kleingewerbe als unannehmbar und verhängnisvoll. Offen gestanden können wir uns gar nicht erklären, wie diese Neuerung in den ändern Staaten, welche die Konferenz in Washington beschickt haben, ernstlich ins Auge gefasst, geschweige denn durchgeführt werde.
Sie verstehen, dass nun für uns eine recht schwierige Situation entstanden ist. Bis jetzt stand die Schweiz an der Spitze der Bewegung für die Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse. Wir haben uns aber dabei immer bemüht und bemühen müssen, das praktisch Erreichbare zu verfolgen, und nun legt man uns eine für die Arbeiterschaft nach deren Meinung sehr fortschrittliche und vorteilhafte Lösung vor, von der wir aber befürchten, dass sie nicht realisiert werden könne. Anderseits möchten wir nicht die ersten sein, die gegen dieses Projekt Sturm laufen. Wir bitten Sie also, wohl zu unterscheiden, was wir Ihnen konfidentiell mitteilen und was Sie bei der dortigen Regierung zu vertreten haben.
Bereits am 26. Januar soll nun in Paris der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsbureau zusammentreten, worin auch die Schweiz einen Sitz hat. Vorerst entstehen nun gewisse Schwierigkeiten im Hinblick auf den Umstand, dass wohl dannzumal der Friede ratifiziert, die Schweiz aber dem Völkerbund noch nicht beigetreten sein wird. Wir berühren diese politisch-rechtliche Frage ein andermal.
Anderseits läge uns nun daran, zu wissen, was eigentlich anlässlich dieser Sitzung in Paris geschehen soll. Unsere Delegierten sind in dem Momente, in dem dieser Brief verfasst wird, noch nicht zurück; wir erwarten sie täglich, sind aber also zur Stunde noch nicht in allen Teilen unterrichtet. Wir bitten Sie nun, zunächst Herrn Fontaine, Directeur du Travail im Arbeitsministerium, zu besuchen, der in Washington zum Präsidenten des Verwaltungsrates des Arbeitsamts gewählt wurde. Der Unterzeichnete kennt ihn, er war seinerzeit Delegierter mit Millerand an der Arbeiterschutzkonferenz in Bern vom Jahre 1913. Herrn Fontaine wollen Sie fragen, welches das Programm dieser Sitzung vom 26. Januar in Paris sei und welche Dinge behandelt werden sollen. Sie wollen einfliessen lassen, ob vielleicht anlässlich dieser Sitzung der Text der in Washington festgesetzten Konventionen noch einmal durchgegangen und revidiert wird oder ob wohl dieser Text als unveränderlich und definitiv festgesetzt betrachtet wird, ferner, ob dieser Text einer im Jahre 1920 einzuberufenden Konferenz nochmals unterbreitet wird, oder wie man sich das formelle Vorgehen denkt. Beiläufig und in recht vorsichtiger Weise dürften Sie auch bemerken, dass diese Konventionen, speziell die erste für den 8-Stundentag, in ihrer Ausdehnung auf das ganze Gewerbe (les métiers) doch recht viel Neues bringen und speziell in kleinstädtischen und landwirtschaftlichen Verhältnissen vielleicht Schwierigkeiten begegnen könnten. Dabei wollen Sie weniger von der Schweiz als von ändern Ländern sprechen und in vorsichtiger Weise zu erfahren suchen, wie Herr Fontaine von den Aussichten auf Ratifikation dieses und überhaupt der ändern Washingtoner Abkommen denkt.
Weiter wollen Sie zu erfahren suchen, ob die Sitzung vom 26. Januar das Programm für die Konferenz von 1920 festsetzen soll, und was sich Herr Fontaine unter diesem Programm denkt. Sie dürfen ihm vielleicht auch in den Mund legen, dass er ja wohl selbst gegen die Überstürzung sei und die Lösung wohl überlegt werden müsse. Uns würde es natürlich interessieren zu wissen, in welcher Richtung ein Programm für die Konferenz von 1920 liegt.
Soweit die Instruktionen.
Sie werden unsere Tendenz verstehen. Wir würden es eigentlich gerne sehen, wenn man über die Konferenz von Washington im Verwaltungsrate in kleinem Kreise noch einmal reden würde und eventuell diejenigen Änderungen, die sich leicht einführen Hessen, vornehmen könnte, die geeignet wären, die unübersteigbaren Hindernisse aus der Welt zu schaffen. Sie wissen, dass wir der Sache des Arbeiterschutzes sehr zugetan sind; aber gerade deshalb müssen wir darauf dringen, dass nicht zu weit gegangen wird und dass nicht unrealisierbare Projekte in den Vordergrund geschoben werden, die tatsächlich die Entwicklung und die Fortschritte hemmen.
Wenn Sie es für angemessen finden, so könnten Sie auch noch Herrn Jourdain, Ministre du Travail, besuchen. Der Unterzeichnete kennt ihn persönlich und bittet Sie, ihm seine Empfehlungen zu überbringen. Herr Jourdain war während des Krieges der hiesigen französischen Botschaft zugeteilt. Ob er schon Gelegenheit hatte, sich mit den pendenten Fragen zu beschäftigen, wissen wir nicht. Aber eine Idee muss er von den Dingen haben. Es würde uns sehr interessieren, etwas zu vernehmen, wie dieser Herr, der von Haus aus Industrieller ist, über die Sache denkt.
Wir legen dieser Angelegenheit und den Auskünften, die wir Sie einzuholen bitten, sehr grosse Bedeutung bei, da die Lösung einer wichtigen sozialpolitischen Frage aufgerollt ist. Überdies müssen wir uns entschliessen, wer die Schweiz im Verwaltungsrate des Arbeitsbureaus vertreten soll. Auch dieser Punkt ist im Hinblick auf unser Verhältnis zum Völkerbund wichtig. Endlich werden Sie verstehen, dass die ganze Strömung für und wider den Völkerbund wesentlich dadurch beeinflusst werden kann, ob diese Arbeiterfragen in wirklich praktischer, einen Erfolg sichernder Weise behandelt werden können.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns so bald wie möglich Ihre Berichte zukommen lassen wollten.4 Wir schreiben gleichfalls nach London5 und lassen auch Herrn Martin in ähnlicher Weise bei Herrn Butler Erkundigungen einziehen.6
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (B) 8/31. Arbeiterschutzkonferenz.↩
- 2
- Non reproduite, cf. EVD KW Zentrale 1914–1918/22–23. Sur la Conférence internationale du Travail de Washington, cf. aussi le Message du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale du 10 décembre 1920, FF, 1920, vol. V, pp. 443–588. Les projets de Convention dont il est question figurent en annexe à ce message, p. 551 et ss.↩
- 3
- Reproduite en annexe.↩
- 5
- Cf. E 2001 (B) 8/31.↩
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International workers‘ protection