dodis.ch/44365
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 17 novembre 1919
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3940. Neutralisation Savoyens
Der Vorsteher des politischen Departements teilt mit, es werde in der nationalrätlichen Kommission für die Savoyerfrage ein Antrag eingebracht werden, der formell in Anlehnung an das vor 100 Jahren in dieser selben Angelegenheit eingehaltene Verfahren den Bundesrat in einer Ziffer I ermächtigen würde, dem Art. 435 des Friedensvertrages zwischen den Ententestaaten und Deutschland beizutreten, und in einer Ziffer II diese Ermächtigung ausdehnen würde auf den Beitritt zu den entsprechenden Bestimmungen in den zwischen der Entente und den ändern Staaten der Gegenpartei abzuschliessenden Friedensverträgen. Der Vorsteher des politischen Departements sucht um die Ermächtigung nach, dieser nur formell vom Vorschlag des Bundesrates abweichenden Fassung des Bundesbeschlusses über die Savoyerfrage namens des Bundesrates zuzustimmen.
Der Rat erteilt dem Vorsteher des politischen Departements diese Ermächtigung.
Bekanntlich vertritt die Schweiz die Auffassung, Art. 435 des Friedensvertrages verbiete Frankreich jede Änderung im Regime der Freizonen, bevor nicht über die Änderung dieses Regimes zwischen der Schweiz und Frankreich Einverständnis erzielt ist, während Frankreich den Standpunkt vertritt, es sei jetzt schon z.B. zur Verlegung des Zollkordons an die politische Grenze berechtigt. In einer jüngst beschlossenen Note2 hat die Schweiz Frankreich gegenüber neuerdings ihren Standpunkt energisch geltend gemacht, bis anhin aber noch keine Antwort erhalten. Diese Divergenz der Anschauungen ist auch im Nationalrate bei der Behandlung des Völkerbunds zur Sprache gekommen.
Auf Grund der Beratung wird der Vorsteher des politischen Departements ermächtigt, der Auffassung Ausdruck zu geben, dass, wenn diese Divergenz nicht im Guten aus der Welt geschafft werden könne, dann ein Schiedsgericht zu ihrer Beseitigung angerufen werden müsste.