Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.2 ALLEMAGNE
Également: Communication du document en question avec un bref commentaire. Annexe de 6.10.1919
Également: Texte du document en question ci-dessus qui parle d’un accord qui prévoit la mise sous commandement allemand de l’armée suisse pour protéger la neutralité de ce pays en cas d’agression française. Annexe de 3.8.1914
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 101
volume linkBern 1984
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.56-06#1000/645#5* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.56-06(-)1000/645 1 | |
Dossier title | Faszikel: angeblicher "Bündnisvertrag" zwischen dem Schweizerischen und deutschen Generalstab 1919 (1919–1919) |
dodis.ch/44312
Es hat sich gestern das Mitglied der deutschen Nationalversammlung, Dr. Oskar Cohn, Angehöriger der Partei der unabhängigen Sozialisten, bei mir eingefunden, um mir folgendes zu eröffnen und mich über meine Meinung zu fragen:
Unter den Akten, welche jetzt der parlamentarischen Untersuchungskommission über die Kriegsfehler vorliegen, befindet sich eine Mitteilung des Chefs des Grossen Generalstabes an das Auswärtige Amt vom 3. August 1914, in welcher von einer Vereinbarung gesprochen wird, welche zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Generalstab getroffen wäre für den Fall der Verletzung der schweizerischen Neutralität seitens Frankreichs. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist der Note nicht beigefügt, dagegen spricht diese Notiz davon, dass ein «Bündnisvertrag» vorbereitet sei, nach welchem die gesamte schweizerische Heeresmacht der deutschen Heeresleitung unterstellt werden sollte.
Ich lege hier den Wortlaut der betreffenden Notiz bei2, den mir Herr Dr. Cohn überreicht hat, nachdem ich ihn sehr dringend darum gebeten hatte. Desgleichen lege ich die Abschrift des Begleitschreibens3 bei, mit welchem Herr Cohn mir genannte Notiz zugestellt hat.
Mein Interlocutor setzte mir auseinander, dass nunmehr durch die Untersuchungskommission die Frage zu entscheiden sei, ob dieses Aktenstück gleich vielen ändern veröffentlicht werden solle, und deshalb wünsche er von mir zu erfahren, ob ich gegen die Veröffentlichung irgendwelche Bedenken hätte. Herr Cohn fügte bei, dass eine bezügliche Anfrage voraussichtlich in allernächster Zeit offiziell an mich ergehen werde, dass er es aber für nützlich gehalten habe, mich vorerst persönlich und vertraulich zu begrüssen, weil er wohl in der Lage sein würde, meinen allfälligen Wünschen hinsichtlich des einzuschlagenden Verfahrens Geltung zu verschaffen. Er begründete seinen Schritt damit, dass er als Sozialist durchaus den Wunsch habe, nichts zu tun, was die internationale Stellung der schweizerischen Demokratie schädigen könnte. Vor allem aber liege ihm daran, nichts zu tun, was der Schweiz den Beitritt zum Völkerbund erschweren oder deren künftige Stellung im Völkerbund herabmindern könnte. Anderseits habe er und seine Partei natürlich ein sehr grosses Interesse an der Veröffentlichung des Aktenstückes, weil dadurch einwandfrei bewiesen werden könne, wie sehr sich der Militarismus in der Schweiz nicht minder als in Deutschland über die politischen Behörden hinweggesetzt und Politik auf eigene Faust getrieben habe. Cohn fügte bei, dass er auch den Wunsch hätte, seine Gesinnungsgenossen in der Schweiz in ihrem Kampfe gegen den dortigen Militarismus zu unterstützen. Seine concise Anfrage lautete:
1. Halten Sie dafür, dass die Interessen der Schweiz durch eine Veröffentlichung dieses Aktenstückes Schaden nehmen könnten und
2. Halten Sie dafür, dass die Veröffentlichung im Interesse der Partei liege, welche auch in der Schweiz gegen den Militarismus anzukämpfen hat?
Die Antwort auf die zweite Frage wurde mir natürlich nicht schwer, und ich glaube Herr Cohn davon überzeugt zu haben, dass es bei uns keinen Militarismus zu bekämpfen gibt und dass ich jedenfalls nicht Hand bieten könnte zu einer Beratung einer politischen Richtung, welche das Heer in der Schweiz anfechten wollte.
Viel schwieriger war natürlich die Beantwortung der ersten Frage. Für mich stand ohne weiteres fest, dass die Veröffentlichung dieser Notiz um jeden Preis vermieden werden müsse, weil es kaum einem Zweifel unterliegen kann, dass eine solche Publikation von deutscher Seite die grössten Stürme in unserem Lande hervorrufen und zu innerpolitischen Konsequenzen führen könnte, die gar nicht zu übersehen wären. Auch im Interesse unserer Beziehungen zur Entente schien es mir dringend wünschenswert, die Publikation nicht erfolgen zu lassen. Dabei gehe ich keines a priori von der Annahme aus, dass dieser Bündnisvertrag nach Form und Inhalt bestehe und dass er einen anfechtbaren Akt darstelle. Dagegen sage ich mir, dass die blosse Tatsache der Publikation ohne Kommentar die öffentliche Meinung sofort irritieren und auf einen Weg leiten würde, von welchem sie nachträglich gar nicht mehr zurückgeführt werden könnte. Deshalb erklärte ich Herrn Dr. Cohn, dass seine Mitteilungen für mich dem Inhalte nach nichts Neues bringen, indem mir bekannt sei, dass unser Generalstab, wie es seine Pflicht gewesen sei, sich für alle Eventualitäten vorbereitet und nach beiden Seiten Vereinbarungen getroffen habe, welche für den Fall der NeutralitätsVerletzung zu gelten hätten. Von einer eigenmächtigen Politik unseres Generalstabes könne dabei wohl nicht gesprochen werden und ebensowenig glaube ich, dass der Vertrag als «Bündnisvertrag» qualifiziert werden könne. Trotz dieser, m.E. einwandfreien Sachlage würde ich die Veröffentlichung tief bedauern, weil ich überzeugt sei, dass die öffentliche Meinung die Tatsachen sofort in verzerrtem Bilde sehen und daraus Schlüsse ableiten würde, welche nicht nur für die internationale Stellung der Schweiz, sondern auch für den Bestand unserer Demokratie gefährlich werden könnten. Ich machte Herrn Cohn im besonderen darauf aufmerksam, dass die deutsche Demokratie in letzter Linie ein Interesse daran habe, die Stellung der Schweiz nach aussen und innen zu erschweren.
Herr Cohn zeigte volles Verständnis für diese Argumente und versprach mir, mit allem Nachdruck dahin zu wirken, dass die Publikation unterbleibe und dass auch von einer offiziellen Anfrage an mich abgesehen werde. Dagegen sprach er den Wunsch aus, dass ich der Schweiz.Regierung wenigstens Kenntnis gebe von dem Vorhandensein des Aktenstückes, damit sie unterrichtet sei.
Ich weiss natürlich nicht, was an der ganzen Sache richtig und was Ihnen darüber schon bekannt ist.
Neu wird für Sie wohl der Wortlaut der Notiz des Generalstabes an das Auswärtige Amt sein und neu wohl auch, dass sich diese Notiz unter der amtlichen deutschen Aktensammlung findet, welcher die Veröffentlichung droht.
Ich lege der Sache eine ausserordentliche Bedeutung bei, weil ich die schlimmsten Folgen voraussehe für den Fall, dass der Wortlaut der Notiz publiziert würde. Nicht als ob ich den Vorgang als verdammenswert qualifizieren möchte, wenigstens nicht a priori, sondern lediglich, weil ich überzeugt bin, dass durch die Veröffentlichung alle Leidenschaften wieder auf gepeitscht würden, welche der Oberstenprozess4 und ähnliche Vorgänge geweckt hatten und weil ich fürchte, dass es nicht möglich sein würde, ein objektives Urteil zu schaffen.
Ich muss Ihnen anheimgeben zu entscheiden, ob Sie von diesem Berichte dem Bundesrate Kenntnis geben wollen. Meinerseits glaube ich meine Pflicht getan zu haben, indem ich Ihnen den Vorgang meldete und hier dahin gewirkt habe und weiterhin dahin wirken werde, dass die Veröffentlichung unterbleibt.5
- 1
- Lettre: E 2200 Berlin 2/1.↩
- 2
- Reproduite en annexe 2.↩
- 3
- Reproduite en annexe 1.↩
- 4
- A ce sujet, cf. DDS6, nos 160-163, 165-166, 170-175, 177, 179, 180.↩
- 5
- Dans une lettre personnelle et confidentielle du 14 octobre, le Conseiller fédéral Calonder répondit: Ich habe Ihren streng vertraulichen Brief betreffend die Angelegenheit unseres Generalstabes empfangen und dem Bundesrate vorgelegt, (cf. no 108) Der Bundesrat beauftragt mich, Sie zu bitten, Ihr Möglichstes zu tun, damit fragliche Aktenstücke nicht veröffentlicht↩
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