Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 7-I, doc. 254
volume linkBern 1979
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2200.40-05#1000/1631#3* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2200.40-05(-)1000/1631 1 | |
Titre du dossier | Arrangement entre les Gouvernements suisses et français, etc. (1919–1919) | |
Référence archives | I.C.4 • Composant complémentaire: Grossbritannien und Nordirland |
dodis.ch/43999
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Washington, H. Sulzer1
Ihr Bericht vom 24. Januar mit dem Text des Abkommens2 ist uns seinerzeit, wie wir Ihnen mit unserm Telegramm No. 77 vom l.März mitteilten, richtig zugekommen. Empfangen Sie vorab unsern verbindlichsten Dank für Ihre vielen Bemühungen um das Zustandekommen dieser Vereinbarung, die, wenn sie auch nicht in allen Teilen unsern Wünschen entspricht, doch einem vertragslosen Zustande vorzuziehen ist und dazu beitragen wird, unserem Wirtschaftsleben über die kritische Periode des Übergangs von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft hinwegzuhelfen.
Von Ihren Ausführungen zum Abkommen haben wir mit grossem Interesse Kenntnis genommen. Nachdem wir zu den einzelnen Artikeln uns während der Verhandlungen jeweilen telegraphisch geäussert hatten, glauben wir, darauf verzichten zu können, heute auf dieselben näher einzutreten. Dagegen möchten wir nicht verfehlen, Ihnen zu Ihrer Orientierung kurz zu berichten, wie sich seither die Verhandlungen in Paris entwickelt haben.
Wir hatten gehofft, nach der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens und nach dem Eintreffen des genauen Textes die Verhandlungen in Paris rasch zu Ende führen zu können, und zwar gingen wir dabei von der Voraussetzung aus, dass dieselben mit Amerika, Frankreich und England gemeinsam geführt würden. Die Verhandlungen begannen bereits in den ersten Tagen Februar. Sie gestalteten sich von Anfang an sehr schwierig und schleppend und sind heute noch nicht vollkommen abgeschlossen. Unsere Unterhändler, die Herren Heer, Dunant und Grobet, mussten sich bis jetzt darauf beschränken, speziell die unser Verhältnis zu Frankreich betreffenden Angelegenheiten - Kohlenlieferungen aus linksrheinisehen Gebieten, Viehexport, französische Einfuhrkontingente, Transportabkommen, Kreditabkommen - ins Reine zu bringen. Das Abkommen über diese Punkte ist nunmehr bereinigt; wir erwarten stündlich die Mitteilung, dass unterzeichnet worden ist.
In Beziehung auf die Milderung der Blockadevorschriften (schwarze Listen und Art. 10c des S.S.S.-Réglementes) zeitigten die Verhandlungen dagegen bis jetzt keine positiven Resultate, da es nie gelang, alle Vertreter der Entente gleichzeitig an den Verhandlungstisch zu bringen. Unsere Unterhändler mussten sich einstweilen mit der allgemeinen und überdies inoffiziellen Zusicherung begnügen, dass die Blockadevorschriften in den nächsten Wochen wesentlich gemildert oder aufgehoben würden.
Voraussichtlich werden die Herren Heer und Grobet im Laufe dieser Woche nach Bern zurückkehren.3
Das langsame Tempo der Pariser-Verhandlungen hängt in der Hauptsache mit Momenten zusammen, die ausserhalb unserer Einflussphäre liegen, vor allem mit der durch die Erneuerung des Waffenstillstandsvertrages mit Deutschland geschaffenen unsicheren Lage, mit den unter den Alliierten bestehenden Meinungsverschiedenheiten und Interessengegensätzen, mit der übermässigen Inanspruchnahme der kompetenten Persönlichkeiten durch die Friedensverhandlungen und mit der Desorganisation des französischen Zentralverwaltungsapparates. Nach den Berichten des Herrn Heer herrscht in Paris gegenwärtig ein administratives Chaos, welches es fast unmöglich macht, innerhalb angemessener Fristen zu irgendwelchen definitiven Abmachungen zu gelangen.
Besonders schwierig und zeitraubend waren die Verhandlungen über die Kohlenversorgung. Wir hatten von Frankreich die Zusicherung erhalten, aus dem Saarbecken monatlich 60.000 Tonnen Kohle beziehen zu können. Über den Preis ist lange diskutiert worden; er wird höchst wahrscheinlich im Durchschnitt 120 Schweizerfranken per Tonne franko Schweizergrenze betragen. Ausser diesen 60’000 t Saarkohlen werden wir von Frankreich noch einige 1000 Tonnen aus der Gegend von St. Etienne erhalten. Ferner wird uns gestattet, aus dem von den Alliierten besetzten Rheinbassin monatlich 15’000 t Braunkohlen-Briketts zu beziehen. Frankreich verlangt, dass wir den Kaufpreis für die Saarkohlen dem Service financier der hiesigen französischen Botschaft bezahlen. Dagegen wird nichts zu machen sein, obschon Deutschland Protest erhoben hat, mit dem Hinweis darauf, dass es nicht angehe, Kohlenlieferungen aus Gebieten, die wohl von den Alliierten besetzt sind, über deren endgültige staatliche Zugehörigkeit aber die Friedenskonferenz noch nicht entschieden hat, Frankreich zu bezahlen. Die Bezahlung der Kölner Braunkohlen-Briketts wird unter der Kontrolle der interalliierten Finanzkommission direkt an die deutschen Zechen erfolgen.
Die Verhandlungen über die Saarkohlenlieferungen waren von Anfang an mit Frankreich allein geführt worden, da wir aus dem Verhalten der französischen Unterhändler schliessen mussten, Frankreich handle in dieser Angelegenheit in voller Übereinstimmung mit seinen Alliierten und insbesondere im Einvernehmen mit England. Es stellte sich dann indessen heraus, dass dem nicht so war. Hr. Waterloo, der Handelsattaché der englischen Botschaft in Paris, erklärte unsern Delegierten eines Tages, England verwahre sich dagegen, dass Frankreich mit der Schweiz über Saarkohlenlieferungen separat verhandle und verlange, dass diese Verhandlungen mit allen Alliierten gemeinsam geführt werden. Konfidentiell teilte Hr. Waterloo Hrn. Heer mit, England habe dasselbe Begehren gegenüber Frankreich bereits vor längerer Zeit gestellt, sei aber auf die fragliche Note ohne Antwort geblieben. Unsere Delegierten erklärten, sie seien selbstverständlich ohne weiteres bereit, diesem Wunsche Englands zu entsprechen. Um aber Frankreich gegenüber das Begehren begründen zu können, die Kohlenfrage nicht mehr wie bisher mit Frankreich allein, sondern mit allen Alliierten gemeinsam weiter zu behandeln, erbaten sie von Hrn. Waterloo die Ermächtigung, von seinen Eröffnungen, soweit sie sich auf das Begehren Englands bezogen, an den Verhandlungen über die Kohlenlieferungen mitzuwirken, den französischen Delegierten Kenntnis zu geben. Hr. Waterloo lehnte es indessen strikte ab, seine Zustimmung zu einer solchen Mitteilung zu geben und erklärte unsern Delegierten, sie müssten irgend einen ändern Grund vorschützen, um den Franzosen ihre veränderte Haltung plausibel zu machen. Sie können sich leicht denken, in welcher unangenehmen und verzwickten Situation unsere Unterhändler sich befanden. Der Zwischenfall wurde schliesslich in befriedigender Weise erledigt, indem die französischen Behörden auch ohne eine entsprechende Erklärung unserer Delegierten von dem Schritte Waterloo’s Kenntnis erhielten. Ob und in welchem Sinne Frankreich und England sich in der Folge um das weitere Vorgehen verständigten, ist uns nicht genau bekannt; es scheint indessen, dass England seine Forderung, an den Verhandlungen mit der Schweiz betreffend die Saarkohlenlieferungen teilzunehmen, fallen Hess. Wenigstens wurden auch die weitern Verhandlungen mit Frankreich allein geführt, nachdem die französischen Delegierten erklärt hatten, dass sie die Verantwortung für dieses Vorgehen auf sich nehmen.
England hat nicht nur bezüglich der Saarkohlen, sondern auch im Hinblick auf unsere Kohlenbezüge aus Belgien in einer Weise interveniert, welche die Durchführung bereits getroffener Abmachungen in Frage stellt. Nachdem infolge des Abschlusses des Waffenstillstandes die deutschen Kohlenlieferungen aus dem Ruhrgebiet gänzlich ausblieben, mussten wir selbstverständlich alles daran setzen, um anderweitig Ersatz zu finden. Wir traten daher sowohl mit der englischen als auch mit der belgischen Regierung in Unterhandlungen. England stellte uns eine monatliche Lieferung von 30-40’000 Tonnen in Aussicht und verwies uns für die nähern Bedingungen bezüglich endgültiger Feststellung der Quantität, der Preise und der Transportwege auf die in Paris zu führenden Verhandlungen. Von der belgischen Regierung erhielten wir anfangs Februar auf Grund von persönlichen Verhandlungen, mit welchen wir Hrn. Gorjat, Direktor des ersten Kreises der Schweizerischen Bundesbahnen, beauftragt hatten, die Zusicherung für die Lieferung von 60’000 t belgischer Kohlen. Belgien verlangte Kompensationen, namentlich in Vieh und Milchprodukten, erklärte sich jedoch auf unser Drängen bereit, mit den Kohlenlieferungen sofort zu beginnen und sie einstweilen nicht von dem Eintreffen der Kompensationswaren abhängig zu machen. Hr. Gorjat hat dann die belgischen Kohlentransporte an Ort und Stelle organisiert, und es sind in den letzten Tagen die ersten Züge bereits in der Schweiz eingetroffen. Laut mündlicher Mitteilung des Hrn. Craigie verlangte nun England, dass wir auf die belgischen Kohlen verzichten mit der Begründung, Belgien sei für seine Kohlenversorgung seinerseits in einem erheblichen Masse auf England angewiesen und es erscheine unnatürlich, dass Belgien, welches die englischen Kohlen zu dem für die Alliierten festgesetzten Vorzugspreise erhalte, belgische Kohlen zu einem wesentlich höheren Preise an die Schweiz Weiterverkäufe. England wünscht dieses Geschäft direkt zu machen, d.h. die Schweiz direkt mit englischen Kohlen zu versorgen. Zu Ihrer Orientierung fügen wir die Kopie unseres Schreibens vom 8. ds.4 an unsere Delegierten in Paris bei, aus welchem Sie alles Nähere ersehen werden.
Über die neue Organisation für die Kohleneinfuhr haben wir Ihnen bereits telegraphisch berichtet (Telegramm Nr. 88 vom 7. März. 1919).5 Entsprechend den veränderten Verhältnissen ist die neue Kohleneinfuhrgenossenschaft, deren konstituierende Generalversammlung heute stattfindet, ausgesprochen nach Westen orientiert. Präsident des Verwaltungsrates wird Hr. Leopold Dubois, Delegierter des Verwaltungsrates des Schweizerischen Bankvereins in Basel. Zu Ihrer Orientierung übermitteln wir Ihnen beigeschlossen den Entwurf der Statuten der neuen Genossenschaft. Die definitiven Statuten werden wir Ihnen mit nächstem Kurier zustellen. Wahrscheinlich wird die heutige Versammlung noch im einen oder ändern Punkte unwesentliche Abänderungen anbringen.
Soeben bringt uns der Pariser Kurier die neuesten Berichte unserer Unterhandlungsdelegation. Es geht aus denselben hervor, dass das Abkommen mit Frankreich nun endgültig bereinigt, aber noch nicht unterzeichnet ist. Die hauptsächlichsten Punkte konnten in befriedigender Weise auf folgender Grundlage erledigt werden:
1. Kohlenversorgung. 60’000 Tonnen Saarkohlen, ca. 7’000 Tonnen französische Kohlen, 15’000 Tonnen rheinische Braunkohlenbriketts.
2. Sonstige Lieferungen Frankreichs. Frankreich liefert uns ausser Kohlen auch Kali, Thomasmehl, Benzin, Sämereien und Algierphosphate und es übernimmt die Lieferung von Eisen und Stahl aus Elsass-Lothringen und den übrigen linksrheinischen Gebieten.
3. Ausfuhr von Zuchtvieh. 5’000 Stück sofort lieferbar, 20’000 Stück im Herbst.
4. Französische Einfuhr kontingente. Es wurden einige Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Abkommen erzielt, insbesondere eine Erhöhung des Uhrenkontingentes.
5. Transportabkommen. Auch hier konnten einige Verbesserungen erwirkt werden, so dass zu hoffen ist, der Abtransport unserer Waren ab den Seehäfen werde in Zukunft rascher vor sich gehen, als dies in den letzten Monaten der Fall war, wenn nicht ein Streik der französischen Eisenbahner uns einen Strich durch die
Rechnung macht, was keineswegs ausgeschlossen ist. Wir haben namentlich auf eine Entlastung des Hafens von Cette hingewirkt in dem Sinne, dass künftig nur noch diejenigen Waren, welche direkt vom Schiff auf die Eisenbahn verladen werden können, d. h. Monopolwaren, nach Cette spediert werden sollen, während für alle übrigen Waren hauptsächlich Marseille in vermehrtem Masse heranzuziehen
wäre. Wie uns Hr. Matter, der letzte Woche sowohl in Cette als in Paris war, berichtete, könnte der Hafen von Marseille mit Leichtigkeit einen grossen Teil unseres Verkehrs aufnehmen, vorausgesetzt, dass in Bezug auf den Abtransport die
nötigen Vorkehrungen getroffen werden. Dies sollte auf Grund der neuen Abmachungen über die Annahme von schweizerischen Leerzügen möglich sein. Nach den Mitteilungen des Hrn. Matter sind sowohl die PLM6 als auch die lokalen Hafenbehörden in Marseille durchaus geneigt, einen erhöhten schweizerischen
Import-Verkehr via Marseille zu begünstigen. Da man anderseits in Italien grosse
Anstrengungen macht, den schweizerischen Verkehr über Genua zu leiten, dürfte es nicht allzu schwer fallen, in Cette mehr und mehr abzubauen und unsern Verkehr wieder denjenigen Häfen zuzuführen, die uns die günstigsten Bedingungen bieten.
6. Kreditabkommen. Es ist unsern Unterhändlern gelungen, die französischen
Kreditforderungen auf eine Basis zurückzuführen, die annehmbar erscheint und von den schweizerischen Banken im Prinzip auch bereits angenommen worden ist. Der genau Text des Kreditabkommens liegt uns zur Stunde noch nicht vor. Es wird folgende drei Transaktionen umfassen:
a) Verlängerung des 'ilVi Millionen-Kredites (Abkommen vom 29. September.
1917) voraussichtlich bis Ende dieses Jahres.
b) Rückkauf der im Besitze der französischen Regierung befindlichen schweizerischen Werttitel, die s. Zt. von Frankreich in Amerika hinterlegt gewesen waren, durch ein schweizerisches Banken-Konsortium. Es handelt sich um einen
Betrag von 130-140 Millionen Franken.
c) Einräumung eines eventuellen neuen Kredites in der Höhe der französischen
Einfuhrkontingente (30-40 Millionen Fr.). Es ist indessen noch nicht sicher, ob und in welchem Umfange Frankreich diesen neuen, im Prinzip zugestandenen
Kredit benutzen wird.
Folgende Fragen sind zurzeit noch pendent, da sie unser Verhältnis zu sämtlichen Alliierten berühren und aus den oben erwähnten Gründen noch nicht haben erledigt werden können:
1. Die englischen und belgischen Kohlenlieferungen.
Wegen der belgischen und der englischen Kohlen hat sich Hr. Heer mit Waterloo in Verbindung gesetzt, jedoch noch keine Antwort erhalten. Laut einer vertraulichen Mitteilung, welche unsern Delegierten durch Hrn. Seydoux am 15. ds.
gemacht wurde, ist Belgien nicht gewillt, den englischen Forderungen nachzugeben.
2. Interpretation des Art. 10 des Washingtoner-Abkommens vom 22. Januar.
Wir verweisen auf unser Telegramm Nr. 77 vom l.März, durch welches wir Ihnen mitteilten, dass dieser Artikel unter Umständen Anlass zu Schwierigkeiten geben könnte, falls er von der Entente in einem von uns unannehmbaren Sinne ausgelegt werden sollte. Das den Alliierten einzuräumende Vorzugsrecht kann natürlich kein absolutes sein. Die Verpflichtung, die wir übernehmen, besteht nach unserer Auffassung lediglich darin, dass wir den Alliierten von unsern Exportwaren mehr liefern als den Zentralstaaten und den Neutralen. Es kann natürlich nicht die Rede davon sein, in jedem einzelnen Falle eine Ware, die exportiert werden soll, zuerst den Alliierten anzubieten und sie erst dann, wenn sie von den Alliierten nicht gewünscht wird, eventuell nach der ändern Seite hin zu exportieren. Praktische Bedeutung hat die Bestimmung übrigens wohl ausschliesslich im Hinblick auf den Export von Vieh und Milchprodukten. Über die Viehausfuhr haben wir uns mit Frankreich verständigt. Was die Milchprodukte anbetrifft, so machten wir den Vorschlag, 2 A des Gesamtexportes der Entente zu reservieren. Hr. Heer hat über diesen Vorschlag s. Zt. mit McCormick gesprochen, der geneigt schien, darauf einzutreten. Mit den übrigen Alliierten ist die Sache bis jetzt nicht behandelt worden. Es wird sich übrigens empfehlen, unserseits nicht zu sehr darauf zu dringen, die Tragweite dieser allgemein gehaltenen Bestimmung näher zu präzisieren.
3. Revision des Art. 10c des SSS-Reglements.
Laut dem heute eingetroffenen Bericht7 der Herren Heer und Grobet war es noch nicht möglich, die offiziellen Verhandlungen über diesen Gegenstand aufzunehmen, obschon unsere Delegierten täglich direkt und indirekt monieren.4. Vereinfachung der Formalitäten für die Ausfuhr nach den Nordstaaten im
Transit durch Deutschland.
Die Commission Interalliée in Bern hat einen Vorschlag gemacht, der uns konvenieren könnte. Es bestehen aber noch Differenzen in Bezug auf den Zeitpunkt, von dem an das vereinfachte Verfahren in Kraft treten soll. Eine Abschrift dieses Vorschlages liegt hier bei. Wir tun unser möglichstes, um das neue Verfahren bald zur Anwendung bringen zu können, da es sonst infolge der allgemeinen Aufhebung der Blockade gegenstandslos wird.
Zum Schluss möchten wir noch mitteilen, dass wir mit Deutschland schon seit längerer Zeit über die Wiederaufnahme der Kohlenlieferungen aus dem Ruhrgebiet in Unterhandlung stehen. Es besteht Aussicht, dass in absehbarer Zeit die Ruhrkohlenlieferungen wieder aufgenommen werden, sofern Deutschland und insbesondere das Ruhrgebiet nicht völlig der Anarchie verfällt. Vorläufig ist von monatlichen Lieferungen von 30-50’000 Tonnen die Rede. Wir hoffen sehr, dass die Importe aus dem Ruhrgebiet bald wieder einsetzen werden, da, wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnommen haben werden, der Stand unserer Kohlenversorgung ein ganz bedenklicher ist und gegenwärtig eine unserer grössten Sorgen bildet.
Tags
Négociations économiques et financières avec les Alliés (Première Guerre mondiale)
Énergie et matières premières Charbon