dodis.ch/43933
Les Délégués du Conseil fédéral pour les Questions économiques et industrielles,
H. Heer et H.
Grobet-Roussy, au Chef du Département de l’Economie publique,
E. Schulthess1
Seit meiner Rückkehr von Bern sind von den Alliierten die neuen Waffenstillstandsbedingungen aufgestellt, jedoch noch nicht veröffentlicht worden. Immerhin wird gemunkelt, dass nun auch das Ruhrgebiet besetzt werden solle, für den Fall, dass Deutschland nicht sofort die neuen Bedingungen annehmen sollte. Damit käme ein neues Problem zu denjenigen hinzu, welche wir bereits hier gelöst zu haben glauben.
In der Tat würde die Besetzung des Ruhrgebietes, incl. Essen, es unmöglich machen, dass wir mit den Deutschen direkt über die Lieferung von Kohle verhandeln, und ich glaube daher Ihren Absichten entsprechend zu handeln, wenn ich, zusammen mit Herrn Grobet, den Fall der Besetzung ins Auge fasse und, wenn dieser Fall eintritt, von den Alliierten sofort verlange, dass in unser Abkommen eine Bestimmung aufgenommen werde, dahingehend, dass Frankreich und die Alliierten uns aus dem Ruhrgebiet ein Quantum von mindestens 60’000 Tonnen (gleich dem Saarcontingent) in der Weise zusichern, dass sie sich verpflichten, uns alle nötigen Facilitäten und Autorisationen, ähnlich den Bestimmungen hinsichtlich der Braunkohle aus dem Rheinbassin, zuzugestehen, wobei auch die Zusicherung der Benützung des Rheins für diese Kohlenzufuhren ausdrücklich festzulegen wäre.
Die ungehinderte Zufuhr englischer Kohle über den Rheinweg nach Strassburg haben wir bereits als neuen Artikel ins Abkommen aufgenommen und beabsichtigen, auch über diese Frage in den nächsten Tagen Klarheit zu schaffen.
Ich habe den Samstag dazu benutzt, um alle in Bern gesammelten Eindrücke und Instruktionen im Abkommen unterzubringen; namentlich beabsichtige ich, anlässlich eines Gesprächs mit Herrn Seydoux, festzustellen, ob es nicht notwendig ist, hinsichtlich des deutschen «Aide-mémoire» vom 4. II. 192 betreffend die Bezahlung der Kohlen uns seitens Frankreich in irgend einer Form für die Zahlung der Saarkohlen eine Rückendeckung zu verschaffen. Es könnte dies in geeigneter Weise so geschehen, dass sich Frankreich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die an den Service financier de l’Ambassade de Berne zu leistenden Zahlungen in Einklang gebracht werden mit den finanziellen Abmachungen zwischen den Alliierten und Deutschland. Ich denke auch über diese beiden letzten Punkte Ihren Absichten gemäss zu handeln.
Wir haben nun die verschiedenen Ministerien von unserer Rückkehr benachrichtigt und gewärtigen die Anberaumung von Besprechungen mit denselben.