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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 7-I, doc. 42
volume linkBern 1979
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| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E7350#1000/1104#1* | |
| Vecchia segnatura | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 | |
| Titolo dossier | Amerika (1914–1918) | |
| Riferimento archivio | 1 |
dodis.ch/43787 Le Ministre de Suisse à Washington, H. Sulzer, à la Division des Affaires étrangères du Département politique 1
Vorgestern wurde uns auf unser fortwährendes Drängen hin betr. die Wirtschafts-Verhandlungen ein unoffizielles Memorandum2 zugestellt, dessen Punktaktionen folgende sind:
1.) Die Vertragsschliessenden Parteien sind einerseits die V.S.A., Gross-Britannien und Frankreich, andererseits die Schweiz.
2.) Es soll der Schweiz so viel Brotgetreide, als die Erhöhung der durchschnittlichen Ration von 260 auf 300 Gr. erfordert, geliefert werden.
3.) Es soll der Schweiz prinzipiell ein Schiffs-Kontingent von 50000 Tonnen Waren per Monat überlassen werden. 40000 Tonnen hievon sollen von der Entente gestellt werden, und die übrigen 10000 Tonnen sollen von der Schweiz auf ihr von den V.S.A. zu Selbstkosten verkauften Holzdampfern transportiert werden.
4.) Unter dem üblichen Vorbehalt jederzeitiger Abänderung besteht das gegenwärtige Abkommen unter S.S.S. bis auf Weiteres fort.
5.) Die in der Schweiz lagernden, feindlichen Staaten gehörenden Vorräte an Baumwolle sollen requiriert und den Schweiz. Konsumenten abgetreten werden. Das gleiche Verfahren soll auch Gültigkeit haben für andere in unserm Lande liegenden Waren, die den Zentralmächten gehören, und die Schweiz soll hierüber Auskunft geben.
6.) Im Prinzip soll das Landwirtschafts-Abkommen vom Mai d.J. mit der Möglichkeit der Kündigung auf einen Monat für die Dauer des vorstehenden Abkommens weiterlaufen.
7.) Die Schweiz bewilligt den Export von für sie entbehrlichen Waren, die von der Entente verwendet werden können und derer sie bedarf.
8.) Die Schweiz stellt der amerikanischen Regierung deren Geldbedürfnisse in der Schweiz gegen Austausch von $ zu 19,3 zur Verfügung.
9.) Im Laufe des Kalender-Jahres 1919 hat die Schweiz zu später abzumachenden Bedingungen 50000 Stück Zuchtvieh und 200000 Tonnen Holz an Frankreich zu liefern.
10.) Auf Wunsch Englands und Frankreichs hat die Schweiz denselben weitere Kredite zu gewähren.
11.) Seitens der Schweiz wird der Transport von minimum 100000 Tonnen Kohle per Monat, sowie von ändern für italienische Zivilbedürfnisse nötige Waren über Simplon und Gotthard zugesichert.
12.) Seitens der Entente werden die aus diesem Abkommen resultierenden Verpflichtungen unter der Bedingung übernommen, dass in Europa befriedigende Vereinbarungen über die Punkte 4, 9 und 10 getroffen werden.
13.) Die Dauer des gegenwärtigen Abkommens beträgt im Maximum 1 Jahr und kann beidseitig auf einen Monat gekündigt werden.
Ad. 1) Unter den Vertragsschliessenden Parteien ist Italien nicht aufgeführt. Gehen Sie damit einig?
Ad. 2) Man will auf die von uns nachgesuchte Brotrations-Erhöhung auf 350 Gr. angesichts der Knappheit an Schiffsraum z. Zt. nicht eintreten. Eine weitere Begründung ist die, dass für die Zivilbevölkerung Frankreichs die Durchschnittsration auch nur 300 Gr. beträgt, und diejenige der nordischen neutralen Länder sogar niedriger ist. Diesbezüglich verweise ich auf mein Telegramm3 Nummer 98.
Ad. 3) Angesichts der Aufgabe, Europa mit Lebensmitteln zu versorgen, erklärt die Entente, es sei bis auf weiteres nicht möglich grössere Zuteilungen an Schiffsraum zu machen. Man sagt, dass auf Grund der gegenwärtigen Vorräte die vorgeschlagene Brotration mit einer viel niedrigeren Einfuhr von Brotgetreide durchgeführt werden könne, als wir sie verlangen wobei es möglich sei, für alle ändern dringendsten Bedürfnisse zureichende Tonnage zu erübrigen. Diesbezüglich haben wir Ihnen bereits gedrahtet. Man will uns im allgemeinen im Rahmen der uns versprochenen monatlichen 50000 Tonnen in der Wahl der einzuführenden Waren nach unserem Ermessen handeln lassen. Wenige Artikel (Ölkuchen) ausgenommen, steht heute der Ausfuhr vom Gesichtspunkte des Eigenbedarfs nichts mehr im Wege. Bis auf weiteres sollen Charterungen, durch die dieses Kontingent überschritten würde nicht genehmigt werden.
Ad. 5) Angeblich legt man dieser Forderung wegen Ersparnis an Schiffsraum grosse Wichtigkeit bei; man erklärt, dass, nachdem die Blockade aufgehoben sein wird, es Deutschland möglich sei, mit eigenem Schiffsraum Baumwolle aus Amerika zu importieren. Wir antworteten, dass zu dieser Massnahme die Einwilligung der deutschen Eigentümer erforderlich sei. Im eigenen Landesinteresse empfehlen wir möglichstes Entgegenkommen. Gegen Zusicherung der V.S.A., dass, nachdem die Blockade nicht mehr bestehen wird, sofort voller Ersatz geliefert wird, wäre eventuelle Zustimmung erhältlich.
Ad. 6) Ich bin nicht genügend auf dem Laufenden über die Tragweite dieser Forderung.
Ad. 7) Den Weisungen gemäss werden wir verlangen, dass die Ankäufe auf diejenigen der Regierung beschränkt werden.
Ad. 8) Die Belastung ist im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand des Wechselkurses und auf die starke Verminderung dieser Käufe nicht eine grosse. Wir halten aber dafür, es sei eine Klausel erforderlich, dass dieser Währungs-Austausch den Betrag nicht übersteigen dürfe, für den der Bund in Amerika Waren ankauft, und zwar wegen der Gefahr der Rückwirkung auf analoge Forderungen anderer Staaten der Alliierten.
Ad. 9) Wir werden darnach trachten, dass dieser Punkt vollständig in besonderen Verhandlungen zur Sprache kommt, bitten Sie aber, um prinzipielle Stellungnahme zu denselben.
Ad. 10) Wir erklärten, dass die Schweiz nicht in der Lage sei, neue Kredite gewähren zu können, und zwar mit Rücksicht auf die unbefriedigende Golddeckung und auf die durch die bisherigen grossen Kredite hervorgerufene starke Spannung in unserem Geldmarkt. Wir ersuchen Sie, unverzüglich in London und Paris bezüglich Verzicht auf diese Forderung Verhandlungen einzuleiten.
Ad. 11) Insofern unserem Lande das erforderliche Betriebs- und Roll-Material nicht fehlt nehmen wir an, die Schweiz werde diesen Transporten zustimmen.
Ad. 12) Es wird eine sehr unbefriedigende Lage geschaffen durch die lediglich prinzipielle Form gewisser Punkte und Verweise ihrer Erledigung auf in Europa zu führende Verhandlungen, von deren befriedigendem Resultat es abhängig gemacht wird, ob die Entente die Verpflichtungen übernehme. Dadurch sind die hier zu führenden Verhandlungen völlig in der Luft. Das War Trade Board erklärt, dass sobald die Schweiz den erwähnten Punkten im Prinzip zugestimmt habe, die Ausführung dieses Abkommens seitens der Entente unverzüglich begonnen werde. Es ist aus diesen Gründen dringend, dass ich möglichst rasch Antwort erhalte. Wir sind hier bemüht, mit aller Energie darauf hin zu wirken, dass, ohne die Regelung anderer Punkte abzuwarten, für deren Verschleppung uns keine Schuld trifft, die Tonnage-Frage nun endlich einmal geregelt werde.
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Negoziati economici e finanziari con gli Alleati (Prima Guerra mondiale)


