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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 6, doc. 312
volume linkBern 1981
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2300#1000/716#1175* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2300(-)1000/716 495 | |
Titre du dossier | Washington, Politische Berichte und Briefe, Militär- und Sozialberichte, Band 34 (1917–1917) | |
Référence archives | 186 |
dodis.ch/43587
Ich habe Ihnen gestern, in Beantwortung Ihres Kabels No 332 telegraphisch mitgeteilt, dass Herr Lansing in sehr liebenswürdiger Weise sich dahin ausgesprochen hat, dass er nicht daran zweifle, dass die Vereinigten Staaten das seitens der alliierten Mächte mit der Schweiz bezüglich Deutschland und Österreich-Ungarn eingegangene Arrangement, sobald dessen Wortlaut ihnen bekannt sein werde, ebenfalls gutheissen werden. Er gestand zu, dass er, als er am 10. April mit mir über die Kohlensituation in Europa gesprochen habe, nicht so gut darüber orientiert gewesen sei wie heute, und anerkannte, dass es für die Schweiz unmöglich sei, sich Brennmaterial von den Alliierten zu verschaffen.
Beigefaltet beehre ich mich Ihnen einige neueste Ausschnitte über die hier einzuführende Nahrungsmittelkontrolle zu übersenden. (Text des Nahrungsmittelgesetzes. - Erklärung des Präsidenten betreffend die Stellung des HerbertE. Hoover als Inspektor, etc.).
Ich gestattete mir in meinem gestrigen Kabel auch die Anfrage, ob - wie es die hiesige Presse meldet - es richtig sei, dass die Entsendung einer schweizerischen Handelskommission nach den Vereinigten Staaten geplant werde.
Die vom Journal de Genève angegebenen Gründe, wie sie laut Beilage in unsern Blättern wiedergegeben werden, müssen in den Vereinigten Staaten, nach den Zusicherungen, welche mir Präsident Wilson, die Kabinettsmitglieder und viele Politiker gemacht haben, befremdend wirken.
Ich habe schon früher daraufhingewiesen, und der Pressekorrespondent, Herr Meier, erwähnt dies auch in seinem heutigen Kabel nach der Schweiz wieder, dass es uns hier schadet, wenn die schweizerischen Blätter fortgesetzt Angriffe auf die Vereinigten Staaten und dessen Präsidenten machen, zu welchen wir, durch die Verhältnisse gezwungen, leider in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis geraten sind.
Obschon die Vorlage, welche den Präsidenten ermächtigen soll, Ausfuhrverbote auszusprechen, noch nicht Gesetzeskraft erlangt hat, werden vom Bureau of Foreign and Domestic Commerce des Handelsdepartementes, zusammen mit dem Council of National Defense, jetzt schon alle Vorbereitungen für die ihm zufallende Überwachung der Ausfuhr gemacht. Über die Art und Weise, wie dies geschehen soll, ist man sich zur Zeit noch nicht genau im klaren. Die allgemeine Annahme aber ist die, dass die Ausfuhr gewisser Artikel zuerst verboten und dann auf Grund besonderer Bewilligungen (Licenses) gestattet wird. Worin die verlangten Garantien gegen eine Weiterleitung an Feinde der Vereinigten Staaten bestehen sollen und ob im Falle der Schweiz die Garantie der S.S.S. ohne weiteres als genügend angesehen würde, ist noch nicht bekannt.
Jedenfalls werden verdächtigen oder deutschen Firmen die Ausfuhrbewilligungen verweigert. Mittelst eines bereits entworfenen Fragebogens, wovon wir konfidentiell Kenntnis nehmen konnten, sollen den Gesuchstellern vorerst genaue Angaben über ihre Teilhaber oder Aktionäre, über die Art des von ihnen betriebenen Geschäftes und dessen Verbindungen im Auslande etc. abverlangt werden.
Tags
Négociations économiques et financières avec les Alliés (Première Guerre mondiale)