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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 6, doc. 257
volume linkBern 1981
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11047* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 264 | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 26.01.-26.01.1917 (1917–1917) |
dodis.ch/43532 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 janvier 19171 225. Internierung von Familienvätern
Procès-verbal de la séance du 26 janvier 19171
Am 1. September. 1916 hat der Bundesrat beschlossen2, trotz vielfacher gegen die angeregte Internierung von Familienvätern bestehender Bedenken, das diesbezügliche Ansuchen der französischen Regierung nicht ohne weiteres ablehnend zu beantworten, sondern sich darauf zu beschränken, unpräjudizierlich der definitiven Stellungnahme sich bereit zu erklären, die Anregung zum Gegenstände einer einlässlichen Untersuchung zu machen. Es ging danach eine vom Bundesrate genehmigte Note an die französische Botschaft ab, in welcher unter anderem statistische Angaben über die Zahl der Gefangenen verlangt wurden, welche für diese Internierung in Frankreich und Deutschland in Frage kämen. Seither fanden zahlreiche Besprechungen mit den Vertretern beider Länder wie des Heiligen Stuhles statt, doch ist das verlangte statistische Material ausgeblieben.
Anlässlich des Aufenthaltes des Generalmajors Friedrich, Chef des Unterkunftsdepartements des preussischen Kriegsministeriums, in Bern, einigte man sich dahin, dass vorläufig ein Versuch mit einer kleinen Anzahl Familienväter gemacht werden sollte. Am 24. Dezember 1916 teilte daraufhin die Deutsche Gesandtschaft dem Politischen Departemente mit, die Kaiserliche Regierung sei bereit, 100 kriegsgefangene Franzosen, die über 18 Monate in Gefangenschaft und Väter von mindestens drei Kindern sind, in die Schweiz zu internieren, und zwar unter der Voraussetzung, dass Frankreich volle Gegenseitigkeit gewähren werde.
Die französischen Behörden sind geneigt, auf den deutschen Vorschlag einzutreten.
Das Politische Departement vertritt die Ansicht, dass auf die besonders traurige Lage und moralische Depression, in der sich die gefangenen Familienväter laut übereinstimmenden Berichten der in den Gefangenenlagern tätigen schweizerischen Geistlichen befinden, Rücksicht genommen werden sollte.
Es wird beschlossen:
Es sollen lediglich versuchsweise und ohne irgendwelche Verbindlichkeit für die Zukunft und eine spätere Ausdehnung der Zahl, je hundert deutsche und französische Kriegsgefangene, die seit über 18 Monaten gefangen und Väter von mindestens drei Kindern sind, unter den für die Internierung geltenden Bedingungen, in der Schweiz aufgenommen werden.
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