dodis.ch/43453
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 18 mars 1916
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598. Befestigung der italienischen Grenze
Politisches Departement (Auswärtiges). Mündlich
Herr Bundesrat Hoffmann teilt folgendes mit:
Herr Minister Paulucci sei bei ihm gewesen und habe ihm eröffnet, dass das italienische Oberkommando in bezug auf die nördliche italienische Grenze im Hinblick auf einen möglichen, gewaltsamen Durchmarsch eines deutschen Heeres durch die Schweiz in Sorge sei. Es sei daher beschlossen worden, die Grenze nach dieser Richtung zu befestigen.
Es liege aber der italienischen Regierung daran, der Schweiz von vorneherein zu erklären, einmal, dass die Befestigungsanlagen einen rein defensiven Charakter trügen, und dann, dass die italienische Regierung davon überzeugt sei, dass die Schweiz einem versuchten Durchmarsche sich mit allen Kräften widersetzen werde.
Auf die Bemerkung des Herrn Vorstehers des Politischen Departements, dass doch Italien mit Deutschland nicht im Kriege stehe, erwiderte der italienische Gesandte, allerdings als eine rein persönliche Bemerkung, dass die Kriegserklärung an Deutschland zu erwarten sei. Nach der Auffassung von Herrn Bundesrat Hoffmann ist diese Voraussage nicht als eine zweifelsfreie hinzunehmen.
Auf den Wunsch, ungefähr die Orte der in Aussicht genommenen Befestigungsanlagen zu kennen, habe der Herr Minister später mitgeteilt, dass das Val d’Ossola, die westliche Küste des Lago Maggiore und die Gegend von Varese in Frage kommen.
Im Veltlin handle es sich nur um nebensächliche Anlagen, und beim St. Bernhard würde nichts vorgekehrt.
Von diesen Mitteilungen wird Vormerkung genommen.