Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 141
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001A#1000/45#910* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(A)1000/45 154 | |
Dossier title | Warenverkehr (Kompensationsverkehr) mit Deutschland und Oesterreich. u.a. Errichtung einer Ueberwachungsstelle für den Warenimport aus Deutschland und Bezeichnung von StR Usteri Paul, Zürich, als Treuhänder (1914–1915) | |
File reference archive | B.277.5 |
dodis.ch/43416
Unter Bezugnahme auf die kürzliche Besprechung mit Herrn Bundesrat Hoffmann beehrt sich die Gesandtschaft dem Schweizerischen Politischen Departement, Handelsabteilung, mitzuteilen, dass die Kaiserliche Regierung mit der nachfolgenden Ausgestaltung der Berlin er Absprache vom 26. Mai. d.J., V2 (Garantieleistung für die Verwendung und den Verbleib deutscher Waren in der Schweiz) Ziffer 2, einverstanden ist:
Die Gesandtschaft übermittelt alle ihr von der Kaiserlichen Regierung zugegangenen Ausfuhrbewilligungen, deren Gegenstand zur Kategorie der Ziffer 2 gehört, an die «Schweizerische Treuhandstelle Zürich für Einfuhr deutscher Waren in die Schweiz» (Herr Ständerat Usteri). Die Treuhandstelle prüft auch bei ihnen die Frage, ob die Bedingungen erfüllt sind, woran die Kaiserliche Regierung die Aushändigung knüpft, und sie verhandelt zu diesem Zweck mit der in der Bewilligung als Empfänger der Ware bezeichneten Person oder Firma. Sie entscheidet selbständig über die Aushändigung der Bewilligungen, mit Ausnahme derjenigen Fälle, in welchen die Gesandtschaft sich ausdrücklich bei Übersendung der Bewilligungen die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Prüfung der Treuhandstelle und die Entscheidung über die Aushändigung Vorbehalten hat. Dieser Vorbehalt wird nur dann erfolgen, wenn der Gegenstand der Bewilligung unmittelbar zu Kriegszwecken benutzt werden kann oder zur Herstellung von Erzeugnissen benutzt werden kann, welche zu Kriegszwecken dienen können, wie z.B. Roheisen, Draht verschiedener Art, Eisen in Stangen, T-Eisen, andere Profileisen, Kugellager, Stahlkugeln, Bleche und anderes mehr. Die Erledigung der letzten Fälle soll in vertraulichem Benehmen der Gesandtschaft, nachdem sie das Ergebnis der Prüfung der Treuhandstelle erfahren hat, mit dieser Stelle erfolgen. Die Aushändigung der Bewilligungen an den Empfänger geschieht durch die Treuhandstelle auch in den Fällen der letzteren Art.
Tags
Economic and financial negotiations with the Central Powers (World War I)