Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 57
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10729* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 258 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 16.10.-17.10.1914 (1914–1914) |
dodis.ch/43332
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 16 octobre 19141
5021. Transit von Getreide und Reis aus Italien nach Deutschland und Österreich
Procès-verbal de la séance du 16 octobre 19141
Nach zuverlässigen Berichten wird gegenwärtig in Genua von deutschen Händlern und Agenten viel Getreide gekauft, das ganz offenbar für Deutschland bestimmt ist. Für die nächsten Monate sollen grosse Getreidesendungen von Nord-Amerika erwartet werden, welche zur Spedition nach der Schweiz vorgemerkt seien. Da der Spediteur, der diese Mitteilung gemacht hat, von den schweizerischerseits gemachten Bestellungen unterrichtet ist und anderseits andere Einfuhren von Getreide in die Schweiz als die vom Oberkriegskommissariat veranlassten in irgendeinem nennenswerten Umfang nicht vorauszusehen sind, so handelt es sich bei diesen grossen Ankäufen offenbar um Ware, die nach Deutschland weitergehen soll. Seitens der italienischen Regierung soll zwar der direkten Abfertigung im Transit nach Deutschland nichts entgegenstehen, aber um allen eventuellen Reklamationen vorzubeugen, spedieren die deutschen Händler die Ware meistens an schweizerische Grenzstationen.
Darin liegt für die Schweiz eine ganz gewaltige Gefahr, denn es steht ausser Frage, dass ihr, wenn diese Transporte bekannt werden, Frankreich entgegenhalten wird, es sei Frankreich auf diese Weise nicht mehr möglich, darüber Kontrolle zu üben, dass die in die Schweiz gelangenden Getreidesendungen auch wirklich für schweizerische Bedürfnisse verwendet werden, weshalb es nicht mehr geneigt sei, dem amerikanischen Getreide nach der Schweiz Durchpass zu gewähren.
Den Rapporten des Herrn Lardy war zu entnehmen, dass auch in Bordeaux und Marseille Verdacht bestand, Deutschland verproviantiere sich durch das Mittel der Schweiz, und dass er sich viel Mühe gab, diesen Verdacht zu zerstreuen und die Regierungskreise von unserer bona fides zu überzeugen. Auch in seinem neuesten Berichte bemerkt er, solange die Schweiz dafür sorge, dass keine Lebensmitteltransporte nach Deutschland und Österreich filtrieren, ist nichts zu befürchten.
Es liegt somit in dem höchsten Interesse der Schweiz, allen Versuchen, mittelst des sogenannten gebrochenen Transits Getreide nach Deutschland zu spedieren, durch das Verbot der Réexpédition entgegenzutreten.
Dies gilt indessen nicht nur für Getreide, sondern ganz besonders auch für Reis. Vom allgemeinen Gesichtspunkte abgesehen, verbietet bei diesem Artikel auch der weitere Umstand die Zulassung vom gebrochenen Transit, dass Italien der Schweiz nur die auf Grund des Konsums im Vorjahre berechneten monatlichen Kontingente Reis hereinlässt und dass an diesen Kontingenten natürlich auch die Sendungen mit angerechnet werden, die in der Folge nach Deutschland reexpediert werden.
Es mag den beteiligten Departementen überlassen werden, je nach der Gestaltung der Verhältnisse auch für andere Artikel den gebrochenen Transit auszuschliessen.
Es wird beschlossen:
1. Der gebrochene Transit von Getreide und Reis aus Italien nach ändern Nachbarstaaten wird als unstatthaft erklärt.
2. Das Finanz- und Zolldepartement wird eingeladen, Weisungen zu erteilen, dass Sendungen von Getreide und Reis im Transit nach Nachbarstaaten, adressiert an schweizerische Stationen, nicht in die Schweiz eingelassen werden und dass allen Versuchen, Getreide und Reis nach ändern Staaten zu reexpedieren, das schweizerische Ausfuhrverbot entgegengehalten werde.
3. Das Politische Departement und das Handelsdepartement werden ermächtigt, auch für andere Artikel, deren Ausfuhr verboten ist, den gebrochenen Transit auszuschliessen.
- 1
- E 1004 1/258.↩
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