dodis.ch/43286 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 31 juillet 1914
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3905. Aufgebot der Armee
Herr Bundespräsident Hoffmann gibt dem Rate von der bedrohlichen Wendung der Dinge Kenntnis, indem auf die Mobilisierung Russlands die Erklärung des Kriegszustandes in Deutschland erfolgt sei. Es frägt sich daher, ob nicht auf die Beschlussfassung betreffend die Pikettstellung2 zurückzukommen und ein Heeresaufgebot zu erlassen sei.
In erster Linie wird indessen gemäss Antrag des Oberstkorpskommandanten von Sprecher dahin entschieden, die beschlossene Pikettstellung, wie sie in Aussicht genommen ist, zu vollziehen. Des weitern wird beschlossen:
1.) Die Mobilisierung der ganzen Armee vorzunehmen (Auszug, Landwehr und Landsturm).
2.) Der Mobilisierungsbeschluss soll vom 1. August datiert und auf den 3. August angeordnet werden.
3.) Der Kriegsbetrieb der Eisenbahnen soll eingerichtet werden.
4.) Gemäss Art. 202 der M. O. werden die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung, mit Einschluss der Militärwerkstätten und Militäranstalten, sowie diejenigen der öffentlichen Verkehrsanstalten, den Militärgesetzen unterstellt.