dodis.ch/43272 Der Bundespräsident und Vorsteher des Politischen Departementes, A. Hoffmann, an den Vorsteher des Handels- Industrieund Landwirtschaftsdepartementes, E.
Schulthess1
Am 20. Januar dieses Jahres2 hatte der Bundesrat auf Antrag des Politischen Departements beschlossen von der Errichtung einer schweizerischen Gesandtschaft in Peking, bezw. von der Beglaubigung der Gesandten in Tokio auch bei der chinesischen Regierung vorderhand abzusehen.
Wie Sie nun aus den beiden abschriftlich beiliegenden Berichten des Hrn. Ministers von Salis vom 9. April und 4. Juni3 entnehmen wollen, ist neuerdings chinesischerseits die Anknüpfung direkter diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und China angeregt worden.
Wir fragen uns nun, ob es nicht vielleicht doch wünschbar wäre, unsern Gesandten in Tokio ebenfalls in Peking zu beglaubigen, unter Beibehaltung der übrigen Verhältnisse, d.h. die Schweizer in China würden dabei nach wie vor unter den Schütz der Konsulate anderer befreundeter Mächte gestellt bleiben. Es wäre dann auch die Möglichkeit vorauszusehen, dass die Gesandtschaft ihren Hauptsitz eventuell in Peking hätte und in Japan nur mehr formell akkreditiert wäre, während dann in Yokohama ein Handelskonsul die laufenden Konsulargeschäfte besorgen würde.
Der Umstand dass, wie wir hören, Ihr Departement das Verhältnis zu Hrn. Winteler als Handelsagenten in Shanghai zu lösen gedenkt4, wäre ein Grund mehr, die Frage unserer Vertretung in China wieder an die Hand zu nehmen. Wir möchten Sie daher bitten, sich über unsere Anregungen zu äussern, wobei wir bemerken, dass wir uns durch unsere betreffenden Gesandtschaften bei den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Englands erkundigen, ob letztere geneigt wären, den Schutz unserer Landsleute durch ihre Konsuln auch dann zu übernehmen, wenn wir eine eigene Gesandtschaft in Peking unterhielten.