Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VII. GOTTHARDVERTRAG
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 378
volume linkBern 1983
Plus… |▼▶Emplacement
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E53#1000/893#580* | |
| Ancienne cote | CH-BAR E 53(-)1000/893 154 | |
| Titre du dossier | Gotthardvertrag: Ratifikation (1913–1913) |
dodis.ch/43233
Aufzeichnung des Bundespräsidenten und Vorstehers des Politischen Departementes, E. Müller1
Der deutsche Geschäftsträger, Graf von Einsiedel, gibt mir in konfidentieller Weise Kenntnis von einer Note, die die italienische Regierung am 12. August an die deutsche Regierung gerichtet hat. Auf meine Frage erklärt er aber, nicht befugt zu sein, mir eine Abschrift von dieser Note zu hinterlassen. Aus dem Aktenstück ergibt sich, dass Deutschland bei Italien nochmals vorstellig geworden war, um auf eine baldige Ratifikation des Gotthardvertrags zu dringen. Italien kommt nun in seiner Antwort darauf zurück, dass es niemals auf die Kompensation für die verspätete Inkraftsetzung des Vertrages verzichtet habe (!), dass das Ministerium der Kammer zugesichert habe, dass es solche Kompensationen verlangen werde und dass es daher nicht ratifizieren könne, solange die Schweiz solche Kompensationen nicht gewährt habe. Zum Schlüsse heisst es grossartig, der schweizerische Bundesrat sollte nun endlich begreifen, dass es hohe Zeit wäre, dass die Ratifikation des Gotthardvertrages stattfinde.
Ich sage dem Grafen von Einsiedel, dass ich diese Haltung der italienischen Regierung nicht verstehe. Heute rede sie so und Morgen anders. Unsern Standpunkt hinsichtlich der Kompensationen hätten wir der italienischen Regierung längst klar und deutlich kund getan. Er wisse so gut wie ich, dass nicht wir die Ratifikation des Vertrages verzögert hätten, sondern die Italiener. Und ich finde nun allerdings, dass es höchste Zeit wäre, dass die italienische Regierung sich zum Austausch der Ratifikation bereit erkläre. Übrigens füge ich bei, scheine die italienische Regierung seit dem 12. August wieder anderen Sinnes zu sein. Sie habe an der Konferenz, die am 21. August in Rom stattgefunden, erklärt, dass sie die politische Diskussion (?) als geschlossen betrachte und vorgeschlagen, über die technischen Fragen (?) an einer Konferenz, die etwa in Lugano abgehalten werden könnte, eine Verständigung herbeizuführen. Dass der Bundesrat an einer solchen Konferenz teilnehme, halte ich zwar für ausgeschlossen. Wir können keinen neuen Vertrag mit Italien abschliessen. Wenn die Vertreter der Bundesbahnen und der italienischen Staatsbahnen Zusammenkommen wollen, so hätten wir nichts dagegen; ja, ich sei überzeugt, dass diese sich in wenigen Stunden verständigen würden2. Im Übrigen hätten wir nun nachgerade genug von der Art und Weise, wie man dieses Geschäft in Rom behandle.
Graf von Einsiedel nahm meine Erklärungen entgegen und wusste nichts dagegen einzuwenden.
- 1
- E 53, Archiv-Nr. 250.↩
- 2
- Am 13. August 1913 beschloss der Bundesrat, dem schweizerischen Gesandten in Rom mitzuteilen, dass eine weitere Konferenz auf Regierungsebene ausgeschlossen sei. Wir verbinden damit neuerdings die Erklärung, dass es den Verwaltungen der Bundesbahnen und der italienischen Staatsbahnen überlassen sein soll, über allfällige beidseitig konvenierende Tarifermässigungen auf Transporten italienischer Provenienz zu verhandeln und sich eventuell zu verständigen. Dabei kann es dem Bundesrate ganz gleichgültig sein, ob eine solche dienstliche Verhandlung und eventuelle Abmachung zwischen den beidseitigen Bahnverwaltungen vor oder nach dem Austausche der Ratifikationsurkunden über den Gotthardvertrag erfolge (E 1004 1/253). Am 3. September 1913 erklärte Bundespräsident Müller in einem weiteren Schreiben, warum eine neue Konferenz nicht in Frage komme: Cela constituerait une nouvelle convention ayant besoin de la ratification des chambres fédérales et de l’intervention de laquelle il ne serait guère possible d’exclure l’Allemagne (E 2200Rom 2/Gotthard 1913). Die Konferenz, die auf Verwaltungsebene am 20. September 1913 in Milano stattfand, führte schliesslich zu einer Einigung. Am 4. Oktober 1913 konnten die Ratifikationsurkunden ausgetausch werden. Voilà donc, après des années de discussion, de pourparlers et de récrimination, cette Convention devenue définitive (Bundespräsident Müller an den Gesandten in Rom, 4. Oktober 1913, E 2200Rom 2/Gotthard 1913).↩
Tags
Chemin de fer Tunnels des Alpes Ligne du Gothard, convention du Gothard (1903–1913)


