Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
4. China
4.1. Anerkennung der Republik
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 315
volume linkBern 1983
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001A#1000/45#144* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(A)1000/45 13 | |
Titre du dossier | Nr. 144. Regierung: Anerkennung der chinesischen Republik durch den Bundesrat, 1913 (1911–1913) | |
Référence archives | B.121.23-02 |
dodis.ch/43170
Ihre Depesche v. 11. d. M.3 betreffend Anerkennung der Chinesischen Republik ist mir heute morgen zugekommen.
Ich habe mich sofort zu Sir Arthur Nicolson, dem permanenten Unter-Staats-Sekretär des Auswärtigen begeben, um von ihm zu erfahren, ob ein offiziöser Vertreter der Republik China in London sich aufhalte und wie sich Gross-Britannien zur Anerkennung dieser Republik stelle.
Sir Arthur antwortete, die britische Regierung warte, Übungsgemäss, die officielle Mitteilung der Errichtung der neuen Staatsform in China ab, verknüpft mit dem Ersuchen, diese anzuerkennen. Ein solches Ersuchen sei noch nicht eingelangt und könne nicht gestellt werden, so lange Yuang-Shi-Kai von der Nationalversammlung nicht förmlich als Präsident proklamiert sei. Unterdessen sei die Britische Regierung mit den Regierungen der anderen Grossmächte in Verbindung getreten, um über die Anerkennung sich zu verständigen. Unvorhergesehenes Vorbehalten, sähe Sir A. Nicolson nicht ein, warum die Anerkennung nicht stattfinden sollte, wenn einmal, nach Erfüllung der oben erwähnten Förmlichkeiten, China darum ersuchen würde.
Auch das hiesige Auswärtige Amt habe im November letzten Jahres ein ähnliches Telegramm erhalten, wie das von London aus an Sie gerichtete, von dem Sie mir eine Abschrift geben. Das Auswärtige Amt habe, wie Sie, die Mitteilung unerwidert gelassen, da sie offenkundig nur publicistische Zwecke verfolgt habe.
Sir A. Nicolson fügte bei, dass die Chinesische Republik hier durch Niemand vertreten sei. Der noch von der kaiserlichen Regierung hergesandte Minister besorge die laufenden Geschäfte & das Auswärtige Amt unterhalte die gleichen Beziehungen zu ihm, wie vor dem Sturz der Dynastie.
Auf der chinesischen Gesandtschaft, wo ich nach meinem Besuch auf dem Auswärtigen Amte vorsprach, wurde mir bestätigt, was Sir A. Nicolson mir sagte. Nur nimmt man dort an, dass die förmliche Installation des Präsidenten sehr bald stattfinden werde, während Sir A. Nicolson meinte, es könne unter Umständen noch Monate dauern. Was die Art und Weise des Vorgehens anbetrifft, so nimmt man auf der chinesischen Gesandtschaft an, dass das Ersuchen um Anerkennung der Republik an die in Peking akkreditierten Gesandten der fremden Mächte gerichtet werden würde. Für die Schweiz, die keine Vertretung in China habe, dürfte vielleicht, zumal auch China keine Vertretung in Bern habe, das gleiche Verfahren befolgt werden, wie anlässlich des Beitritts Chinas zur Genfer-Convention im Jahre 1903. Damals wurde ich von meinem hiesigen chinesischen Collegen ersucht, die erforderlichen Schritte in Bern zu tun.
Dies die tatsächlichen Erkundigungen, die ich zu Ihren Händen hier einziehen konnte. Es scheint mir sicher, dass wir zur Anerkennung erst schreiten können, wenn wir darum ersucht werden. Dass dies nicht unterlassen wird, dafür wird, denke ich, meine Anfrage auf der Gesandtschaft wirken; ich stellte sie zum Teil zu diesem Zweck, ohne selbstverständlich in irgend einer Weise den Entschlüssen des Bundesrats vorzugreifen. So dürfte am Besten der Übung und zugleich den beachtenswerten Erwägungen Herrn Ministers Ritter4, so weit möglich, entsprochen werden.
- 1
- Schreiben: E 2001 (A), Archiv-Nr. 144.↩
- 2
- ;Randbemerkung Forrer: Hrn. Ritter sind die 2 Rückäusserungen abschriftlich mitzuteilen und ihm zu eröffnen, dass wir den Rat von Hrn. Carlin befolgen werden. Hrn. Carlin ist zu antworten, dass wir also in Sachen nichts tun werden, bis wir weiteren Bericht von ihm haben werden. Dem Handelsdept. ist der Bericht von Hrn. Winteler unter Verdankung zu retournieren und mitzuteilen, dass wir von einem Schritt irgendeiner Art absehen, bis und solange wir nicht irgendwie eine amtl. Mitteilung betr. die Konstituierung der chines. Republik erhalten haben werden. 18. April 1912. ↩
- 3
- Nr. 312, Anm. 1.↩
- 4
- Nr. 312.↩
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