dodis.ch/43141 Der Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, A. Deucher, an den schweizerischen Gesandten in Paris, Ch. Lardy1
Wir haben mit Interesse von Ihrem Schreiben an das Politische Departement betreffend die baldige Kündbarkeit der Zonenkonvention Kenntnis genommen2
. Es würde uns sehr interessieren, von Ihnen des nähern zu vernehmen, wie Sie die Situation auffassen und welche Vorbereitungen Sie speziell im Auge haben. Unseres Erachtens liegt das Hauptinteresse an der Fortdauer der Zone und der Konvention auf Seiten der Schweiz. Eine Kündung unserseits könnte nur den Zweck haben, die Zollerleichterungen für die Einfuhr aus der Zone einzuschränken oder aufzuheben. Von keiner Seite ist dies unseres Wissens beabsichtigt, auch nicht von unserer Landwirtschaft. Niemand denkt bei uns überhaupt daran, an diesen delikaten Verhältnissen ohne Not zu rühren und unsere Wünsche können nur darauf gerichtet sein, dass von schweizerischer Seite alles unterbleibe, was in der Zone oder in Paris Aufsehen erregen und den Stein ins Rollen bringen könnte. Es wird daher auch nicht etwa in unserer Aufgabe liegen können, die Initiative zum Zwecke einer Verlängerung der Konvention für eine bestimmte Periode zu ergreifen. Lassen wir die Konvention von Ende 1912 an sich stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängern, sofern Frankreich nicht das Wort ergreift. Jeder Schritt zum Zwecke, die Zone wieder für längere Zeit zu sichern, verriete nur unser Interesse und wäre ein Zeichen für die Gegner, aus ihrer dermaligen Passivität herauszutreten.
Wie es zurzeit auf französischer Seite steht, ist uns nicht bekannt. Irgendwelche Presstimmen oder sonstige Agitationen sind bis jetzt nicht zu unserer Kenntnis gelangt. Wenn bereits die Absicht bestünde, die Konvention zu künden oder gar die Zone aufzuheben oder einzuschränken, so müsste darüber wohl schon etwas in die Öffentlichkeit gedrungen sein. Bis jetzt ist dies nicht geschehen und es fehlt auch an allen Anzeichen, dass in nächster Zeit eine Agitation für Aufhebung der Zone oder Kündigung der Konvention einsetzen werde. Wie dem aber auch sei, so können wir schwerlich etwas anderes tun, als abzuwarten, was das Jahresende bringen wird. Wenn gekündet wird, so haben wir noch ein Jahr vor uns, um zu prüfen und zu handeln. Was wir zur Stunde vorbereiten könnten, ist uns nicht sehr klar. Wenn Frankreich, wider alle Wahrscheinlichkeit, aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen die Zone aufheben wollte, so läge es übrigens kaum in unserer Macht, es daran zu hindern. Diese Eventualität ist in der Konvention selbst, Art. 11, ausdrücklich vorgesehen. Sollte aber nur eine Revision der Konvention beabsichtigt sein, so müssten wir abwarten, welche Forderungen man an uns stellen wird, um prüfen zu können, ob und in welchem Masse sie gewährt werden könnten.
Wir gewärtigen mit Interesse eine gefl. Rückäusserung darüber, wie Sie, Herr Minister, die Sache auffassen3.