dodis.ch/43113 Der schweizerische Gesandte in Berlin, A. de Claparède, an den deutschen Reichskanzler B. von Bülow1
Durch sehr gefälliges Aide-mémoire vom 10. d. M.2 hat die Kaiserlich Deutsche Gesandtschaft in Bern dem schweizerischen Bundesrat den Verlauf der am 5. d. M. in Berlin stattgefundenen Konferenz zwischen den schweizerischen und den deutschen Müllern mitgeteilt. Der schweizerische Bundesrat hat dieser Mitteilung mit Bedauern entnommen, dass die Konferenz zu keinem Ergebnis geführt hat3 und demnach der Fall eingetreten ist, den ich im Auswärtigen Amte im Aufträge meiner Regierung, die sich darüber mit Seiner Exzellenz Herrn von Bülow verständigt hatte, als wahrscheinlich bezeichnete, sofern deutscherseits an der Konferenz nicht mit ganz neuen Vorschlägen oder Garantieanerbietungen hervorgetreten werden sollte.
In der deutschen Note vom 23. März wurde u. a. bemerkt, dass die Kaiserliche Regierung der Ansicht sei, es werde der Schiedsgerichtsfrage erst nach dem Ausgang der Müllerkonferenz näher zu treten sein. Es wäre nun demgemäss der Augenblick gekommen, wo der schweizerische Bundesrat eine geneigte Entschliessung der Kaiserlichen Regierung über die Einsetzung eines Schiedsgerichts und die diesem zu unterbreitenden Fragen im Sinne der in der schweizerischen Note vom 26. Februar 1909 gemachten Vorschläge erwarten darf4.
Indem ich einer geneigten Rückäusserung Ew. Exzellenz über die erwähnten Vorschläge in Bälde entgegensehe, damit eventuell noch vor dem Beginn der parlamentarischen Sommerferien eine Verständigung über die Vorfragen und Formalitäten erzielt und zur Einsetzung des Schiedsgerichts geschritten werden kann, benutze ich gerne den Anlass, um Ihnen etc.