Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.6. Zonenfrage
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 203
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2#1000/44#1664* | |
Old classification | CH-BAR E 2(-)1000/44 282 | |
Dossier title | BB vom 19.6.1908 betr. die Einfuhr aus den zollfreien Zonen von Hochsavoyen und Gex (1907–1909) | |
File reference archive | B.137.2 |
dodis.ch/43058
Mit Schreiben vom 18. September2 haben Sie uns zur Ansichtsäusserung über die Ihnen vom französischen Geschäftsträger vorgebrachten Wünsche betreffend Zollerleichterungen für einige Erzeugnisse der zollfreien Zone von Hoch-Savoyen eingeladen.
Wir beehren uns, Ihnen darüber folgendes zu bemerken.
Die Veranlassung zu diesen Wünschen ist die Propaganda, die gegenwärtig für die Aufhebung der zollfreien Zone gemacht wird. Als Hauptargument wird dabei vorgebracht, dass die Schweiz am 1. Januar 1906 ihre Zölle für wichtige Erzeugnisse der Zone (Wein, Vieh, Fleisch etc.) erhöht habe, während die letztere unsern Waren nach wie vor zollfrei offen stehe. Um die Bewegung bekämpfen zu können, verlangen die Anhänger der Zone eine Vermehrung unserer Zollerleichterungen.
Wir haben mit Rücksicht auf die Neutralität der Zone und die zum Teil von diesem Gebiete abhängigen wirtschaftlichen Verhältnisse von Stadt und Kanton Genf unstreitig ein Interesse daran, die Bemühungen derjenigen, die für die Zone eintreten, zu unterstützen. Eine Grenze bilden jedoch in dieser Hinsicht die entgegenstehenden Interessen unserer Landwirtschaft und die Rücksicht auf unsere Finanzen. Von Zollerleichterungen im Umfange der vom französischen Geschäftsträger geäusserten Wünsche könnte von diesen letztem Gesichtspunkten aus von vorneherein keine Rede sein. Einigermassen kommt auch in Betracht, dass die genannte Konvention schon Ende 1911 (auf Ende 1912) gekündet werden kann. In wenigen Jahren werden deshalb ohnehin Unterhandlungen über die Fortdauer der Konvention und die von der Schweiz zu machenden Zugeständnisse stattfinden müssen. Gewähren wir aber heute schon mehr, als die Konvention uns auferlegt, so werden diese Unterhandlungen präjudiziert und die Ansprüche der Zone später noch weiter gehen. Immerhin haben wir mit der Tatsache zu rechnen, dass die Zone jederzeit, d.h. schon jetzt, aufgehoben werden könnte, da ihr Bestand in keiner Weise von der Konvention abhängig ist. Insoweit hat die gegenwärtige Bewegung eine unmittelbare Bedeutung und wird es wohl nicht zu umgehen sein, diesem Umstande durch einiges Entgegenkommen Rechnung zu tragen.
Da uns in der Zone mit einigem Rechte unsere Zollerhöhungen vorgeworfen werden, so müsste es folgerichtig genügen, wenn für die vom französischen Geschäftsträger genannten Artikel die alten Zollansätze zugestanden werden könnten.
Durch die folgenden nähern Ausführungen kommen wir aber zu dem Schlüsse, dass auch dies nur teilweise möglich wäre.[...]3 Die vorstehenden Ausführungen geben ungefähr einen Begriff davon, wie schwierig es sein wird, die Wünsche der französischen Regierung, bezw. der Vertreter der Zone, auch nur annähernd zu erfüllen. Wir ersuchen Sie jedoch, diese Ausführungen lediglich als eine vorläufige, ganz vertrauliche Auseinandersetzung unseres Departements anzusehen. Wir haben mit den Interessenten noch nicht konferiert. Bevor ein Antrag an den Bundesrat gestellt werden könnte, müsste man sich mit dem Zolldepartement, der Genfer Regierung und der Genfer Handelskammer, ferner mit dem schweizerischen Bauernverband und dem Vorort des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins in Verbindung setzen.
Wir sind gerne bereit, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, um seinerzeit in der Lage zu sein, dem Bundesrate im Einvernehmen mit Ihnen bestimmte Anträge zu unterbreiten, und bitten Sie, uns gütigst mitzuteilen, ob wir in dieser Weise vorgehen sollen.
- 1
- Schreiben: E 2, Archiv-Nr. 1664. Zollfreie Zone.↩
- 2
- E 2, Archiv-Nr. 1664. Schon am 26. Juni 1907 kündigte Lardy an, dass Frankreich eine Erhöhung der zollfreien Einfuhr aus den Zonen verlangen werde. Am 18. September 1907 brachte dann der französische Geschäftsträger die konkreten Wünsche vor: 1 ) Verdoppelung des Kredits für die zollfreie Einfuhr von Wein 2) Gewähren eines Kredits für die zollfreie Einfuhr von Vieh und Fleisch 3) zollfreie Einfuhr von Honig für Mengen bis zu 5 kg; Reduktion des Zolls für die darüber hinausgehenden Mengen.↩
- 3
- Erwägungen über allfällige Zugeständnisse. Für begrenzte Warenmengen (5000 hl Wein, 3000 Stück Vieh, 100 q Honig) soll der alte oder ein ermässigter Zollansatz gewährt werden; der Fiskus würde dabei 40 000-50 000 Franken einbüssen.↩
Tags
Free zones of Haute-Savoie and Pays de Gex
Cooperation with interest groups