Language: German
27.8.1907 (Tuesday)
Der Bundespräsident und Vorsteher des Politischen Departementes, E. Müller, an die schweizerische Delegation an der zweiten Friedenskonferenz im Haag
Telegram (T)
Ständiges Schiedsgericht und Oberprisengericht sind für die Schweiz von unterschiedlicher Bedeutung und Auswirkung. Bei der Einrichtung eines Prisengerichtes kann die Schweiz, welche keine Marine besitzt, nur gewinnen. Die Delegation soll deshalb den Entwurf zu einem Prisengericht annehmen.

Darin: Die Konferenzdelegation erbittet Instruktionen zum projektierten Oberprisengericht. Annex vom 25.8.1907
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Printed in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 191

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Bern 1983

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Cover of DDS, 5

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