Sprache: Deutsch
11.7.1907 (Donnerstag)
Die schweizerische Delegation an der zweiten Haager Friedenskonferenz an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, E. Müller
Schreiben (L)
Die Delegation berichtet über Vorstösse einzelner Delegationen betreffend die Ausgestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit bei internationalen Streitigkeiten. Sie äussert sich dahingehend, dass eine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit nur unter weitgehenden Vorbehalten angenommen werden könne, da sonst die kleinen Staaten ständig benachteiligt würden. Dasselbe gelte für das Projekt eines ständigen internationalen Schiedsgerichtshofes, da dieses keine freie Wahl der Richter in einem Schiedsverfahren mehr vorsehe.
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Abgedruckt in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 180

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Bern 1983

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