dodis.ch/42983 Der Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, A.
Deucher, an den schweizerischen Gesandten in Paris, Ch.
Lardy1
Im Besitze Ihrer Berichte vom 7. und 8. dies2 erwidern wir Ihnen, dass wir uns mit der Eventualität eines Bruches durchaus abgefunden haben und alles weitere mit Gelassenheit an uns herankommen lassen werden. Der Bundesrat wird morgen über die beiliegenden Beschlussentwürfe3 (konfidentiell) entscheiden. Vom Tage an, an welchem Frankreich den neuen Minimaltarif in Kraft setzen wird, wenden wir für ungefähr 2 /3 unserer Einfuhr aus Frankreich und Algier besonders erhöhte Differentialzölle, für den Rest den Generaltarif an. Das Reglement betreffend das Pays de Gex bleibt unverändert in Kraft. Auf diejenigen Artikel der Zonen Hochsavoyen und Gex, die nach Bundesratsbeschluss vom 23. Februar 18954 von Differentialzöllen befreit und nur dem Gebrauchstarif unterworfen waren, wird diese Begünstigung auch diesmal wieder in Anwendung kommen, sodass Genf und die Zonen hinsichtlich aller wichtigeren Verproviantierungsartikel von den Wirkungen des Zollkrieges verschont bleiben werden5.
Es wird gut sein, von jetzt an den Dingen in Paris ihren Lauf zu lassen. Wenn dort noch in letzter Stunde ein Umschwung eintreten sollte, so wird dies vielleicht eher ohne als mit unserm Zutun geschehen. In der Seide können wir nicht mehr weiter gehen und wir haben darauf verzichtet, neue Kombinationen zu suchen: es scheinen uns in den letzten Wochen alle Möglichkeiten erwogen und erschöpft worden zu sein.
Was die von Ihnen berührte Eventualität eines neuen, kurzen Provisoriums betrifft, so bitten wir sie, von jeder Sondierung Umgang zu nehmen. Wenn in den nächsten Tagen eine Verständigung in den Hauptpunkten eintritt, so wird sich alles weitere von selbst ergeben und können wir ruhig die Vorschläge abwarten, die uns von französischer Seite werden gemacht werden müssen, um Zeit zur mündlichen Bereinigung aller Redaktionen zu gewinnen. Wenn aber keine Verständigung erfolgt, so kann unseres Erachtens von irgend einem weiteren Provisorium keine Rede mehr sein. Wenn der 15. Juli im einen oder ändern Sinne endlich eine klare Lage schafft, wird dies auf beiden Seiten als die grösste Wohltat, als eine Erlösung aus der peinlichsten Ungewissheit empfunden werden.