Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
10. Italien
10.2. Handelsvertragsverhandlungen
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 20
volume linkBern 1983
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E13#1000/38#307* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 13(-)1000/38 71 | |
Dossiertitel | Korrespondenz des Handelsdepartements mit G. Siber bzw. der Zürcherischen Seidenindustrie-Gesellschaft in Zürich (1904–1904) |
dodis.ch/42875
In umgehender Beantwortung Ihres Geehrten von gestern3 gehe ich mit Ihren Notizen einig.
Die Floretseidengewebe spielen in der Produktion der schweizerischen Seidenstoff-Industrie zur Zeit nur eine sehr beschränkte Rolle. Es kommen für uns in Frage:
1. Pongees chaine Grège tramé Chappe, teinte en pièce.
2. Damas chaine Chappe tramé soie.
3. Façonnés chaine Grège tramé Chappe, teinte en pièce, hauptsächlich Tücher (Cachenez).
Ferner fällt unter Floretseidengewebe der grösste Teil der Artikel Sammet und Plüsch etc., an welchen wir nicht interessiert sind.
Nachdem Sammet und Plüsch herausgenommen sein werden, sehen wir in einer weiteren Ausscheidung von Floretseiden-Geweben keinen Gewinn und halten es für richtiger, keine weitere Ausscheidung zu verlangen.
Die oben genannten drei Artikel können bei einer Ausdehnung des Verkehrs mit Italien zu grösserer Tragweite gelangen als ihnen heute zukommt.
Was nun Ihre Frage anbetrifft, ob nicht im Notfälle auf unsere Reductions-Forderung des Zolles auf halbseidene Gewebe (12-50% Seidengehalt) ganz verzichtet, oder wenigstens für dieselben der gleiche Zoll wie für ganzseidene angenommen werden könnte, so glaube ich diese Frage bejahen zu dürfen, vorausgesetzt, dass es gelingt, den Zoll für ganzseidene Stoffe auf Lire 300.herunter zu bringen und zu vereinheitlichen.
Ich bedaure, gestern nicht näher auf die Divergenz in unserer Forderung vom letzten Frühjahr mit unseren heutigen Begehren zu sprechen gekommen zu sein. Diese rührt daher, dass wir uns heute sagen müssen, dass eine Ermässigung des deutschen Seidenwaren-Zolles auf Mark 300 - für uns eine absolute Notwendigkeit ist und dass wir, um dieses Ziel zu erreichen, von Italien nicht einen höheren Zollsatz annehmen dürfen.
Würde Italien nur für sich allein in Frage kommen, so könnten wir es - in Anbetracht der relativ niedrigen Umsatz-Ziffer - verantworten, einer alleräussersten Limite von Lire 400.- zuzustimmen; so wie aber heute die Dinge liegen, wo wir vor der unbedingten Notwendigkeit stehen, die kontinentalen Seidenzölle auf eine Basis von etwa 5 % vom Werte herunter zu bringen und die Erreichung dieses Zieles für unsere Industrie geradezu eine Existenz-Bedingung ist, wäre es ein taktischer Fehler, bis auf die Limite von Lire 400.- hinaufzugehen, so lange nur noch die geringste Hoffnung besteht, einen tieferen Satz erreichen zu können. Auch glauben wir, dass, wenn überhaupt einmal der Bruch der heutigen Ansätze erfolgt, ebenso wohl auf Lire 300.- herunterzukommen ist, wie auf Lire 400.-.
Wir sind uns wohl bewusst, dass wir eine äusserst schwere Forderung stellen, aber wir können Ihnen nur wiederholen, dass es sich um unsere Existenz handelt, indem die Höhe der kontinentalen Seidenzölle für die Zukunft der schweizerischen Seiden-Stoff-Industrie ausschlaggebend sein wird.
Nur eine Reduktion auf die von uns beantragten Sätze kann diese Industrie im bisherigen Umfang dauernd unserem Lande erhalten.
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