Classement thématique série 1848–1945:
V. CODIFICATION DU DROIT INTERNATIONAL
1. Conférence de La Haye sur le désarmement
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 4, doc. 340
volume linkBern 1994
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001A#1000/45#547* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(A)1000/45 44 | |
Titolo dossier | Nr. 464. Ratifikation durch die Schweiz (ohne Konvention betr. den Landkrieg), 1900 (1900–1901) | |
Riferimento archivio | B.231-1 |
dodis.ch/42750 Le Ministre de Suisse à Berlin, A. Roth, au Président de la Confédération et Chef du Département politique, W. Hauser1
Anlässlich eines Besuches, den ich gestern dem mir persönlich näher bekannten Amerikanischen Botschafter, Mr. White, machte, kamen wir u. a. auch auf die letztjährige Haager- «Friedensconferenz» zu sprechen, an welcher Mr. White bekanntlich die Vereinigten Staaten als erster Delegierter vertrat.
Dabei liess ich die Bemerkung fallen, es habe in der Schweiz Befremden erregt, dass von ihr bei der Wahl des Sitzes des internationalen Schiedsgerichts-Bureau so ganz und gar nicht die Rede gewesen sei. Er wisse, aus meinen früheren confidentiellen Mittheilungen, dass auch ich persönlich dieses Übergehen der Schweiz unangenehm empfunden habe und er werde mir zugeben müssen, dass wir, mit Rücksicht auf unsere politische Stellung als neutraler Staat und als Sitz einer Reihe anderer internationaler Unions-Bureaux, hätten erwarten dürfen, dass wir auch für die Centralstelle der Schiedsgerichts-Conventions-Union zum mindesten ernstlich in Frage kommen. Es werde ihm aus meinen damaligen vertraulichen Eröffnungen auch erinnerlich sein, dass ich ermächtigt war, für den Fall der Wahl einer schweizerischen Stadt, als Sitz des Schiedsgerichts-Bureau, die weitgehendsten Zusicherungen betreffend die Organisation dieses Dienstes und die hiemit verbundenen baulichen Erfordernisse zu machen.
Hierauf erwiderte Mr. White er sei, wie mir schon bekannt, mit der festen Absicht nach Den Haag gereist, für den Sitz des Schiedsgerichts eine schweizerisehe Stadt und zwar Bern, oder Lausanne, oder auch Genf in Vorschlag zu bringen. Hierüber habe er auch alsbald im Haag mit seinen verschiedenen Collegen, den Botschaftern der Grossmächte, Rücksprache genommen, dabei sich aber zu seinem grossen Bedauern überzeugen müssen, dass sein diesbezüglicher Vorschlag völlig aussichtslos wäre. Man habe ihm von gewisser Seite – er wollte keine Namen nennen, liess aber doch durchblicken, dass meine Annahme, es handle sich um Russland und mehr oder weniger auch um Italien begründet sei, – sofort in der entschiedensten Weise eingewendet, die Schweiz könne mit Rücksicht auf die dort sich aufhaltenden und von der schweizerischen Regierung nicht in genügender Weise überwachten und verfolgten Anarchisten für den Sitz des Schiedsgerichts überhaupt gar nicht in Frage kommen. Wenn auch die Vertreter anderer Staaten nicht gerade die gleiche schroffe Sprache geführt haben, so sei er, White, bei denselben doch auf eine gewisse Abneigung gegen seinen Vorschlag oder doch zum mindesten auf eine Indifferenz gestossen, die ihn entmuthigt haben, sich für die Annahme seines Vorschlags weiter zu bemühen. Auch auf den Beistand des englischen ersten Delegierten, der die Initiative für die Schiedsgerichts-Frage ergriffen hatte, hätte er nicht zählen können.
Meine Antwort hierauf war kurz folgende: Ich habe – sagte ich – alsbald nach meinem Eintreffen im Haag und eigentlich schon vorher, d. h. als der Haag als Conferenzsitz bezeichnet worden, die Empfindung gehabt, das Attentat in Genf auf die Kaiserin von Österreich und dann auch die Recriminationen und Intrigen der Italienischen Regierungen wegen der angeblichen anarchistischen Umtriebe in der Schweiz seien in einer Art und Weise gegen uns ausgespielt worden, dass der Schiedsgerichtssitz als für uns verloren zu betrachten sein dürfte. Auf diese zwei Vorfälle haben ohne Zweifel die fraglichen Vertreter der Grossmächte ihre Einwendungen gegen die Schweiz zurückgeführt. In der That, erwiderte Mr. White – war speciell hievon die Rede.
Nachdem ich ihn über die Situation betreffend das sog. Anarchistenwesen in der Schweiz aufgeklärt, verliessen wir dann diesen Gegenstand. Von der Haager-Conferenz war nur noch insofern die Rede, als Mr. White mir mittheilte, seine Regierung habe einstweilen nur die Schiedsgerichts-Convention und eine der 3 Declarationen ratifiziert.
Ich wollte nicht unterlassen, Ihnen von obigem Kenntnis zu geben. Bestätigen die confidentiellen Mittheilungen des Mr. White doch ganz, was ich Ihrem Departement betreffend die Stimmung gewisser Grossmächte gegen uns von Anfang an berichtet habe und beweisen dieselben aufs neue, dass es inopportun von uns gewesen wäre, uns um den Sitz des Schiedsgerichts förmlich zu bewerben.
- 1
- Lettre: E 2001 (A) 464.↩
Tags
Questioni di diritto internazionale
Disarmo Conferenze di pace all'Aia (1899 e 1907)