Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
17. Japon
17.3. Création d’une représentation diplomatique suisse
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 325
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#228* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 52 | |
Dossier title | Interpretation des Art. 13 betr. Konsularbefugnisse: Briefe des Schweizer Generalkonsulats in Yokohama; Anträge des Handels- und des politischen Departements an den Bundesrat; Bundesratsbeschlüsse (1896–1900) |
dodis.ch/42735 Le Consul général de Suisse à Yokohama, P. Ritter, au Président de la Confédération et Chef du Département politique, E. Müller1
Ich beehre mich, Ihnen mein Schreiben vom 22. Juli zu bestätigen.2 Seither ist die Angelegenheit in folgende bedauerliche Phase getreten:
Der erste Fremde der seit Inkrafttretung der neuen Verträge in Yokohama eines natürlichen Todes gestorben ist, ist ein Schweizer (am 17. Juli am ersten Tage der neuen Ära wurde ein Amerikaner getötet).3 Herr Friedrich Georg Schaerer aus Bern, ist am letzten Samstag den 29. Juli plötzlich an einem Herzschlage gestorben. Sofort nachdem ich den Todesfall registriert hatte, zeigte ich denselben dem Präsidenten des hiesigen Bezirksgerichtes an. Da es Samstag war, befand sich Nachmittags niemand auf dem japanischen Bureau; der Körper konnte bei der grossen Hitze nicht aufbewahrt werden und ich ordnete somit das Begräbnis von mir aus schon auf den nächsten Tag, Sonntag, früh morgens an. Vorsorglicherweise versiegelte ich die Wohnung des Verstorbenen.
Es ist ein wirkliches Pech zu nennen, dass gerade wir Schweizer diesen Todesfall haben müssen. Art. XIV. a–m der deutsch-japanischen Konsular-Konvention setzt die Funktionen der fremden Konsuln bei Todesfällen fest und es haben laut dieser Konvention die Deutschen beinahe die gleichen Rechte behalten wie unter dem alten Regime.
Nicht so wir.
Am Montag morgen sind die japanischen Behörden auf mein Konsulat gekommen; ich habe denselben den Fall auseinandergesetzt und es haben dieselben nun die Regelung der Hinterlassenschaft des Verstorbenen übernommen. Die Inventaraufnahme durch die Japaner hat sofort begonnen. Ich habe in deren Beisein die von mir angelegten Siegel abgelöst; vormittags wohnte ich der Inventarisation bei, nachmittags sandte ich zu diesem Zwecke unsern Kommis Herrn Fouque. Die Aufrufe an die Gläubiger in den Zeitungen werden durch das japanische Gericht geschehen und dasselbe wird mir das Resultat der Liquidation später zu Händen der Erben einhändigen.
Der Fall erregt grosses Aufsehen und speziell die Schweizer sind sehr aufgeregt. Die Angelegenheit hat als solche nur ganz untergeordnete Bedeutung, indem Schaerer beinahe mittellos ist. Peinlich wäre es allerdings dann gewesen, wenn einer unserer grossen Firmenchefs gestorben wäre. Immerhin zeigt der Fall, wie sehr wünschbar es ist, dass wir durch unsern Vertrag den ändern Mächten unverzüglich gleichgestellt werden.
Was nun mich persönlich anbetrifft, so möchte ich am liebsten darauf verzichten, noch fernerhin mit dem Minister des Auswärtigen zu verkehren, sondern möchte lediglich, wie alle meine Kollegen, meinen Funktionen als Konsul obliegen. Die Aufregungen, die meine «halbdiplomatische» Stellung, welche je nachdem es den Parteien passt als diplomatische anerkannt wird oder nicht mit sich bringt, halte ich auf die Dauer gesundheitlich nicht aus. Die Schweiz ist das einzige Land von Bedeutung, das hier diplomatisch nicht vertreten ist. Sogar Belgien, Holland, Dänemark etc. mit ihren minimen Handelsinteressen haben diplomatische Vertreter neben ihrem Berufskonsul.
Es wäre wirklich besser, die diplomatischen Interessen unserer Schweiz in die Hände einer hier accreditierten Macht zu legen (nicht in diejenigen Frankreichs), falls ein eigener Posten nicht gemacht werden kann, denn wenn wir in Japan mit der gegenwärtigen Vertretung weiter fahren wollen, so verlieren wir hier, sowohl bei den Japanern als bei den Fremden, neben dem Recht, auch noch das Ansehen.
Ich kann Ihnen nicht sagen, Herr Bundespräsident, wie ungeheuer peinlich es für mich ist, diese Frage immer und immer wieder zu berühren denn ich erwecke damit den Eindruck als ob ich pro domo mea spräche. Bitte glauben Sie mir, dass dies nicht der Fall ist und seien Sie versichert, dass wenn ich nicht die feste Überzeugung gehabt hätte, dass ich in den letzten Zeiten – mehr als jemals früher – unsern Handelsinteressen habe nützen können und dass mein plötzlicher Weggang für dieselben schädlich gewesen wäre, ich die Flinte schon längst ins Korn geworfen hätte, denn lediglich das Pflichtgefühl und nichts anderes hat mich noch in diesem entsetzlichen Lande festzuhalten vermocht.
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