Classement thématique série 1848–1945:
V. CODIFICATION DU DROIT INTERNATIONAL
1. Conférence de La Haye sur le désarmement
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 310
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001A#1000/45#541* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(A)1000/45 41 | |
Dossier title | Nr. 461. Allgemeines, 1898 - Mai 1899 (1898–1899) | |
File reference archive | B.231-1 |
dodis.ch/42720
Der Bundesrat hat gestern seine Instruktionen für die Delegierten an der Haager Conferenz festgestellt und es werden Ihnen dieselben nebst den Berichten des Justiz-, des Militär-2 und des politischen Departements3 in den nächsten Tagen zugehen. Ich soll Ihnen dazu noch bemerken, dass wenn im Berichte des politischen Departements die Frage der Schiedsgerichte etwas skeptisch behandelt ist, der Bundesrat und das Departement dennoch der Ansicht sind, dass die Schweiz mit aller Entschiedenheit mithelfen soll, wenn auf diesem Gebiete etwas erreichbar ist. Es ist uns auf indirektem Wege und ohne dass wir die Quelle controllieren können, nahe gelegt worden, dass Grossbritannien, Nordamerika und wahrscheinlich auch Deutschland zustimmen würden, wenn die Schweiz sich anerbieten wollte, für ein permanentes internationales Schiedsgericht den Sitz anzubieten und einzurichten, also ein geeignetes Gebäude zur Verfügung zu stellen u.s.w. Hievon steht in den offiziellen Aktenstücken nichts und ich mache Ihnen die Mittheilung ganz confidentiell. Der Bundesrat glaubt, dass man in dieser Sache zuerst gewärtigen muss, welche Haltung in erster Linie Russland und dann auch die übrigen Grosstaaten einnehmen. Die schweizerischen Delegierten werden aber Augen und Ohren offen halten und eintretenden Falls nicht zögern, um zu erklären, dass die Schweiz es sich zur hohen Ehre anrechnen würde, einem permanenten internationalen Schiedsgerichte ein würdiges Heim zu bieten. Es ist nicht unmöglich, dass diese Frage schliesslich positive Gestalt annimmt, denn alle Grosstaaten werden froh sein, Russland zu irgend einem Resultate verhelfen zu können. Vorerst aber ist für uns offenbar ein bescheidenes Abwarten angezeigt. Das ist die Auffassung des Bundesrates und ich zweifle nicht daran, dass Sie uns darin beistimmen.
Ich hatte gestern Gelegenheit mit Herrn Oberst Künzli über die Angelegenheit zu sprechen und er wird Ihnen noch näher darüber berichten können.
Sodann habe ich zur Instruktion noch zu bemerken, dass selbstverständlich bei Punkt 34 betreffend die zu verbietenden Geschosse die Meinung nicht die ist, dass etwa unsre Stahlmantelgeschosse auch von dem Verbot betroffen werden sollten. Ein Mitglied des Bundesrates war darüber im Zweifel und deshalb erhielt ich Auftrag, Ihnen das noch speziell zu erwähnen. Endlich soll ich noch darauf hinweisen, dass von der Motion Gobat betreffend Schutz der Kirchen5, Schulhäuser etc. im Berichte des Justizdepartements die Rede ist.
Sollten Sie nach Empfang der Instruktionen etc. noch irgend welche Aufschlüsse wünschen, so stehe ich selbstverständlich stets zu Ihren Diensten.
Tags
Hague Peace Conferences (1899 and 1907)
Disarmament Questions of international law