dodis.ch/42710
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 17 mars 1899
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1087. Vereinbarung der J.S. mit der P. L. M. betr. Bahnlinie Frasne-Vallorbe
Eisenbahndepartement. Antrag vom 11. dies.
Mit Note vom 13. Februar abhin2 hat die Jura-Simplon-Bahn konfidentiell mitgeteilt, dass die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn die Zufahrt aus Frankreich nach dem Simplon dadurch zu verbessern beabsichtigte, dass sie mit Erstellung einer neuen Linie Frasne-Vallorbe den Umweg über Pontarlier abschneide; dabei beanspruche sie aber eine Beteiligung der Jura-Simplon-Bahn, da die projektierte Abkürzung im wesentlichen Interesse der Simplon-Bahn liege.
In seinem Berichte kommt das Eisenbahndepartement zu dem Schlüsse, dass der Bund nur ein untergeordnetes Interesse am Zustandekommen der Linie Frasne-Vallorbe hat. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Einbusse auf dem Transitverkehr den Gewinn aus dem Verkehr Frankreich-Westschweiz übersteigt. Deshalb kann das Departement nicht dazu gelangen, auf Grund zu erwartender kommerzieller Vorteile zugunsten der künftigen Bundesbahnen eine nennenswerte Subvention der neuen Linie in Aussicht zu nehmen.
Wenn es trotzdem dem Projekte gegenüber eine wohlwollende Haltung einzunehmen gedenkt, so geschieht es, um den Hoffnungen der Westschweiz auf eine leichtere und regere Verbindung mit Frankreich nicht in den Weg zu treten, und weil zuzugeben ist, dass jede Verbesserung der Zufahrtslinien zum Simplon in der Zeit auch eine Mehrung des Transitverkehrs zur Folge haben wird.
Es ist daher geneigt, in der Art Gegenleistungen an die P. L. M. zu begutachten, dass die Jura-Simplon-Bahn ermächtigt werde, in Bezug auf den Anschlusspunkt und die schweizerische Anschlusslinie auf dem eigenen Netze wesentliche Verbesserungen anzubringen. Diese können bestehen: im Umbau der Station Vallorbe zu einem internationalen Bahnhof, dessen Baukosten auf ungefähr 3 Millionen Franken bewertet werden, und ferner in der Anlegung des zweiten Geleises auf der Strecke Vallorbe-Daillens im Kostenwerte von Fr. 1.325.000. Dabei wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die P. L. M. für die Mitbenutzung des Bahnhofes Vallorbe sowohl für die Anschlusslinie Frasne-Vallorbe, als eventuell diejenige von Pontarlier-Vallorbe eine entsprechende Mietentschädigung zu leisten habe.
Die neue Konzession wäre der P. L. M. zu erteilen, unter sichernden Bedingungen in Bezug auf den Betrieb des Bahnstückes und auf einen spätem Rückkauf. ln letzterer Beziehung denkt das Eisenbahndepartement sich einen Vorbehalt, dass J.S. oder der Rechtsnachfolger «Bund» berechtigt sein soll, jederzeit nach einer einjährigen vorausgehenden Kündigung und gegen Ersatz der wirklichen Baukosten das Linienstück zu Eigentum zu erwerben.
Antragsgemäss wird das Eisenbahndepartement ermächtigt, der Direktion der Jura-Simplon-Bahn diejenigen (in seinem Berichte bezeichneten) Bedingungen zu eröffnen, unter welchen der Bundesrat sich bereit erklären würde, einem Übereinkommen der Jura-Simplon-Bahn mit der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn die Zustimmung zu geben.