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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 4, doc. 95
volume linkBern 1994
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#8127* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 05.08.-08.08.1892 (1892–1892) |
dodis.ch/42505
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 août 18921
3449. Beziehungen zum König von Abessinien
Procès-verbal de la séance du 5 août 18921
In Gemässheit des Bundesratsbeschlusses vom 20. April laufenden Jahres2 hat das Departement des Auswärtigen, politische Abteilung, sich zunächst über die Form erkundigt, in welcher eventuell Beziehungen mit dem König Menelik II schweizerischerseits angeknüpft werden könnten. Nach den Berichten unserer Gesandtschaften in Paris3, Berlin4 und London5, könnte es in der Tat für die Schweiz, bzw. deren Exporthandel, vorteilhaft sein, auf den Vorschlag des Herrn Ingenieur Ilg einzugehen.
In Anbetracht der besondern politischen Verhältnisse des Königreichs dürfte, nach Ansicht des Departements, hiezu wohl von einem offiziellen Vorgehen abzusehen und am besten die private Vermittlung des Herrn Ilg zu benutzen sein.
Seinem Antrage gemäss wird das Departement ermächtigt, sich zu diesem Zwecke vorbereitenderweise in Verbindung mit Herrn Ilg zu setzen, unter Vorbehalt weiteren Berichtes an den Bundesrat.6
- 1
- E 1004 1/170. Absents: Hauser et Droz.↩
- 2
- Cf. E 1004 1/169, no1772.↩
- 3
- Cf. no 84.↩
- 4
- Cf. no 86.↩
- 5
- Cf. no 87.↩
- 6
- Le DFAE écrit à Ilg le 8 août 1892: [...] Sie wissen dass, lt. Vertrag vom 2. Mai. und 29. September. 1889, Italien das Recht beansprucht, die Beziehungen des Königs Menelik mit dem Auslande zu vermitteln. Um nach dieser Richtung jede Reklamation zu vermeiden, wollen Sie den Auftrag des Bundesrathes, dem König Menelik ein Schreiben mit einem Geschenke zu überreichen, als Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Privatmann übergeben ansehen und behandeln, insbesondere über denselben Schweigen beobachten, d.h. ihn als confidentiel betrachten. Wir zweifeln übrigens nicht, dass es Ihnen dank Ihrem Takt, Ihrer Geschicklichkeit u. Ihrer Kenntniss von Land und Leuten in Äthiopien gelingen wird, die Angelegenheit in befriedigenster Weise weiter zu führen. Wir hoffen mit Ihnen, dass die Anknüpfung direkter Beziehungen mit Abessinien für unsern Exporthandel von Vortheil sein werde und wir sprechen Ihnen jetzt schon unseren verbindlichen Dank für die in dieser Beziehung gemachte Anregung aus. Wir überlassen es Ihrer Einsicht, nach Kräften und unter Wahrung des oben bezeichneten Standpunktes das Ihrige dazu beizutragen, das durch Ihre private Vermittlung an König Menelik zu übergebende Schreiben der Ausgangspunkt solcher Beziehungen werde. (E 2/1053).↩
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