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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 4, doc. 50
volume linkBern 1994
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#306* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 25 | |
Titolo dossier | Berichte über die Unruhen in Chile. Verwendung zugunsten von Schweizern gegen die chilenische Regierung betr. Forderungen für Schäden aus dem Bürgerkrieg von 1891 v.a. dem Aufstand vom August 1891 in Valparaiso (1891–1897) | |
Riferimento archivio | D.212.08 |
dodis.ch/42460
Wir haben mit grossem Interesse von Ihren inhaltsreichen Mittheilungen vom 31. Januar und vom 6. Februar d. J.2 Kenntnis genommen. In Ihrem erstgenannten Schreiben sprechen Sie, aus Anlass der Einziehung des Generalkonsuls von Österreich in Valparaiso durch die Chilenische Regierung, den Wunsch aus, einige Anleitungen über die besondern Rechte und Pflichten der Konsuln in Kriegszeiten zu erhalten. Ihrem Verlangen entsprechend beeilen wir uns, Ihnen in Kürze folgendes mitzutheilen.
Die Rechte und Pflichten der Konsuln bleiben in Kriegszeiten – also auch während eines Bürgerkrieges – im allgemeinen dieselben wie in Friedenszeiten, nur dass sie ihrem Amte wo möglich mit noch mehr Takt, Vorsicht und Festigkeit obzuwalten haben. Die eigentlichen völkerrechtlichen Privilegien der Konsuln sind wie Sie wissen nicht von grosser Bedeutung. Der Exterritorialität erfreuen sie sich regelmässig nicht, oder doch nur in sehr beschränkter Art. Zu ihren Privilegien gehören:
1. die persönliche Freiheit und Sicherheit (Unverletzlichkeit).
2. das Recht auf Schutz und Beistand der Behörden des fremden Landes zur Ausübung ihrer Befugnisse.
3. die Unantastbarkeit der Consularpapiere u. Kanzleiarchive; selbst in Kriegszeiten bleiben dieselben ein neutrales Gebiet.
4. die Befreiung von der Militärpflicht und die
5. Befreiung von Einquartirung.
Das Recht das Wappen und die Nationalflagge an dem Consulargebäude zu befestigen wird ihnen entweder durch Vertrag zugestanden oder stillschweigend gewährt.
Ein Asylrecht zu Gunsten ihrer Nationalen oder gar Fremden können die Konsuln noch weniger als die Gesandten heutzutage ausüben.
In Kriegszeiten hat der Konsul die etwaige Neutralität seines Staates zu Gunsten des Handelsverkehres möglichst zu wahren und besonders das neutrale Eigenthum gegen kriegerische Aktionen zu schützen.
Die Mittel, durch welche der Konsul gegenüber dem fremden Staate diese seine Rechte und Pflichten geltend zu machen sucht, sind Beschwerden bei den Landesbehörden, Anzeigen bei seiner Regierung, Proteste u. Verwahrungen gegen alle Akte, welche seinen Nationalen nachtheilig sind, namenthlich auch in Kriegszeiten gegenüber den Kriegskommandanten bei Blokaden, Bombardements, Belagerungen, Erstürmungen u. s. w.
Die Kongresspartei in Chile ist zwar bisher noch von keiner Macht als kriegsführende Partei anerkannt worden, doch ein Kriegszustand im völkerrechtlichen Sinne ist unzweifelhaft vorhanden.
In Kriegszeiten haben natürlich die Konsuln eines neutralen Staates die strengste Unparteilichkeit und Theilnamlosigkeit zu beobachten und sich jeder Kundgebung von Sympathie oder Antipathie einer der kriegführenden Parteien gegenüber zu enthalten. Wenn sie in die Lage versetzt werden, gewisse Demonstrationen machen zu müssen, z. B. die Flagge ihres Landes aufzuhissen, um ihre Wohnung zu bezeichnen und vor Verletzung oder Gewaltthätigkeiten zu beschützen, oder den Behörden die Proteste ihrer Landsleute gegen die Verluste oder Schädigungen welche die Unruhen ihnen verursacht zu übermitteln, so ist es wohl am Besten, wenn diese Demonstrationen von sämtlichen Konsuln in corpore ausgehen.
Unsern Konsuln haben wir für solche Eventualitäten stets die Instruction ertheilt, bei gemeinschaftlichen Vorgehen der konsularischen Agenten ihres Wohnsitzes weder die ersten noch die letzten zu sein, d. h. zu einem solchen Vorgehen die Initiative nicht zu ergreifen, aber eben so wenig sich von ihren Kollegen auszuscheiden, wenn ein Kollektif-Auftreten beschlossen wurde.
Diese Andeutungen werden Ihnen, so hoffen wir, als allgemeine Richtschnur für Ihr eventuelles Verhalten dienen können; nähere Instructionen könnten wir Ihnen bloss von Fall zu Fall ertheilen, was leider bei den gegenwärtigen Verhältnissen in Chile äusserst schwierig und umständlich wäre. Vor allem aus wird es sich darum handeln, dass Sie, wie wir eingangs bemerkten, mit Takt, Festigkeit und Vorsicht auftreten, und dass Sie dies thun werden, davon sind wir vollendet überzeugt.
Tags
Dipartimento politico / Dipartimento degli affari esteri
Protezione delle rappresentanze diplomatiche e consolari