Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.8. Der Handelsvertrag mit Spanien
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 3, doc. 226
volume linkBern 1986
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#6962* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 07.12.-10.12.1882 (1882–1882) |
dodis.ch/42205
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 7. Dezember 18821
6122. Unterhandlungen mit Spanien betreff, den Handelsvertrag
Herr Bundesrat Droz erstattet Bericht über die mit dem spanischen Gesanten,
Grafen von Almina gepflogenen Unterhandlungen betreffend Abschluss eines Handelsvertrages mit Spanien.
Hienach herrscht bezüglich der Redaktion des Vertrages im Wesentlichen Übereinstimmung, und es walten blos noch Differenzen hinsichtlich des Tarifs für die Einfuhr nach der Schweiz und nach Spanien, insbesondere beruft sich der Vertreter des
Königreichs Spanien darauf, dass lezteres Angesichts eines Gesezes vom 6. Juli 1882
auf dem besonderen Tarif, welcher für den Handel mit denjenigen Ländern aufgestellt sei, mit welchen Spanien einen Handelsvertrag abschliesse, keine Reduktionen eintreten lassen dürfe, und dass es sich nur darum handeln könne, über diejenigen
Positionen einig zu werden, welche diesem Tarif entnommen und in den Konventionaltarif des betreffenden Landes aufgenommen werden sollen.
Da nun nach konfidentiellen Mitteilungen auch Deutschland auf dieser Grundlage mit Spanien unterhandeln und lezterem selbst ebenfalls Konzessionen auf seinem Tarif machen wird, Deutschland auf dem spanischen Märkte aber der Konkurrent des Schweiz. Handels ist, so wird nach dem Antrag des Vorstehers des Handels- u. Landwirtschafts-Departements, welchem sich auch der Chef des Finanz- u.
Zolldepartements anschliesst, beschlossen:
I.) Es sei, trozdem niedrigere Ansäze, als die im genannten speziellen Tarife vorgesehenen, nicht zu erwarten seien, mit Spanien weiter zu unterhandeln.
II.) Es seien Spanien die verlangten Zugeständnisse auf dem Tarif für die Einfuhr in die Schweiz zu machen mit Ausnahme folgender Artikel:
1.) Des Weines in Fässern und Flaschen; – der Bundesrat erklärt sich bereit, den
Ansaz von 3,50 Rp. im Tarif zu binden, er kann aber mit Rüksicht auf die Finanzen des Bundes keine weitere Herabsezung gewähren.
2. ) Des Zukers; – der Bundesrat will sich für diesen Artikel aus finanziellen Gründen nicht vertraglich binden.
3.) Der Südfrüchte und der Trauben; – dieser Gegenstand muss für die Unterhandlungen mit Italien Vorbehalten bleiben.
4.) Des bearbeiteten Korkholzes; hier soll der gegen Frankreich verbindliche
Ansaz von 7 fr. beibehalten werden, dagegen erklärt sich der Bundesrat für Korkholz in Tafeln zu einem Ansaz von 1 fr. statt wie von Spanien verlangt wird, von 2 fr. bereit.
III.) Dagegen sei auf dem Tarif für die Einfuhr in Spanien die Einschreibung derjenigen Artikel zu verlangen, welche vom Handels- u. Landwirtschafts-Departement nach Einvernahme der beteiligten Kreise bezeichnet worden sind.
IV.) Ferner sei mit Rüksicht auf das oben erwähnte spanische Gesez vom 6. Juli 1882 einer Vertragsdauer von blos 5 Jahren die Zustimmung zu geben, jedoch zu verlangen, dass wenn Spanien mit einem ändern State eine längere Vertragsdauer eingehe, diese auch der Schweiz bis zum Auslaufe des schweiz.-französischen Handelsvertrages, 1. Februar 1892 zu statten komme.2
V.) Endlich sei Spanien die Verlängerung der bisherigen Handelskonvention um weitere 3 Monate vorzuschlagen.3
- 2
- Am 14. 3.1883 wurdederneue Vertrag unterzeichnet, Vertragstext und Botschaft des Bundesrates in: BBl 1883, 2, S. 286–308. Vgl. auch die Protokolle des Nationalrates vom 24. 4.1883 (E 1001 (C) d 1/82, Nr. 629 und des Ständerates vom 19. 4.1883 (E 1001 (D) d 1/77, Nr. 451).↩
- 3
- Im Bundesratsprotokoll vom 15.2.1882 wurde festgehalten: [...] Laut Verständigung mit dem spanischen Gesanten dahier wird nun diese bis zum 15. Dez. prorogirte Deklaration bis auf weiteres beiderseits stillschweigend in Kraft verbleiben (E 1004 1/131, Nr. 628).↩
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