Sprache: Französisch
9.1.1880 (Freitag)
Der Staatsrat des Kantons Genf an den Bundesrat
Schreiben (L)
Aufgrund der Pressefreiheit kann die Genfer Regierung die Zeitschrift «Révolté» nicht verbieten, man werde jedoch die ausländischen Mitarbeiter des Blattes überwachen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
3. Massnahmen gegen die Emigrantenpresse
3.2. Der «Révolté»
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 170

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Bern 1986

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Cover of DDS, 3

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