Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.3. Die Verhandlungen mit Italien
1.3.1. Die Handelsverträge
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 3, doc. 83
volume linkBern 1986
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.41-02#1000/1671#695* |
Old classification | CH-BAR E 2200.41-02(-)1000/1671 326 |
Dossier title | Handel, Zoll, Statistik, Band 1 (01.01.1875–01.01.1875) |
File reference archive | 2/75 |
dodis.ch/42062 Der Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartements, K. Schenk, an den schweizerischen Gesandten in Paris, J. K. Kern1
Der Bericht über Ihre Unterredung2 mit Herzog Decazes betreffend die Vertragsunterhandlungen mit Italien enthält für uns sehr interessante Mittheilungen. Es geht aus den Äusserungen des Ministers hervor, dass es in der Absicht der franz. Regierung liegt, den Abschluss eines neuen Vertrags mit Italien wo möglich bis in die Zeit hinauszuschieben, wo einige andere Handelsverträge Frankreichs auslaufen, d.h. in das Jahr 1877.
Diese Tendenz Frankreichs kann uns nur lieb sein. Unser Vertrag mit Italien3 läuft bis lten Mai 1877. Wir sind nur sehr ungern auf den Wunsch Italiens eingegangen, jetzt schon neue Verhandlungen zu pflegen und unter Umständen den zu negozirenden Vertrag am lten Juli 1876 an die Stelle des alten treten zu lassen. Wir wünschen nichts mehr, als den jetzigen Vertrag, der jedenfalls besser ist, als was wir von einem neuen zu erwarten haben, bis zu seinem legalen Ablaufe festhalten zu können.
Wie gedenkt nun wohl Frankreich seine Zwecke zu erreichen? Bis jetzt war immer davon die Rede, dass nach den Präliminarverhandlungen der ital. Delegirte, Herr Luzzatti, mit den Delegirten von Frankreich, der Schweiz, von Österreich, in Rom die eigentlichen Vertragsunterhandlungen sollen gepflogen werden [sic!]. Beabsichtigt die franz. Regierung diese Unterhandlungen in Rom möglichst hinauszuschieben? oder zwar diese Unterhandlungen in nächster Zeit zu beginnen, sie aber so zu führen, dass sie zu keinem Abschlüsse kommen?
Wenn wir auch die Sache, so weit es unsern Vertrag mit Italien betrifft, insofern in der Hand haben, als es Seitens des Bundesraths, bez.weise der Bundesversammlung nur einer Nichtratification des in Rom negocirten neuen Vertrags bedarf, um unserm jetzigen Vertrag die weitere Dauer bis zu seinem regulären Ablauf zu sichern, so ist das immerhin ein unangenehmes Mittel, zu dem man nicht gerne greift.
Viel erwünschter müsste es uns sein, wenn wir auf andere Weise dem drohenden Nachtheile entrinnen könnten. Und diese andere Weise läge darin, dass Frankreich es zu keinem eigentlichen neuen Vertrage mit Italien kommen lässt. Denn dann hätte Italien gar kein Recht mehr, uns die Zumuthung zu machen, unsererseits vor Ablauf unseres Vertrags einen neuen mit ihm abzuschliessen. Wir würden uns dann Italien gegenüber einfach auf den Satz stellen: «Wir haben uns überhaupt nur unter der Voraussetzung zu eventueller Ersetzung unsres noch laufenden Vertrags durch einen ändern auf einen früheren Termin herbeigelassen, dass Italien auf diesen Zeitpunkt auch mit Frankreich und Österreich zu neuen Verträgen kommt. Tritt diese Voraussetzung nicht ein, so behalten wir einfach ohne neue Verhandlungen den alten Vertrag.»
Sie wollen aus diesen Betrachtungen ersehen, dass es uns einerseits von grossem Interesse ist, über das Verfahren, das französischerseits betreffend die Verhandlungen in Rom eingeschlagen werden will, bestmöglich orientirt zu werden und dass Alles, was Sie zur Unterstützung der auf Verschiebung gerichteten Intentionen der franz. Regierung geeigneten Orts anbringen mögen, unserer Auffassung und unseren Zielen entspricht.4
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