dodis.ch/41987
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 21. April 1873
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1951. Niederlassungsvertrag mit dem deutschen Reich
Justiz- und Polizei-Departement
Zur Frage, betreffend die Verhandlungen mit der deutschen Reichsregierung über einen Niederlassungsvertrag (Vergl. Prot, vom 18. November 1872, Nr. 5349)2 legt das Departement einen Bericht des Gesandten in Berlin vom 2. dies.3 vor, wonach die Reichsregierung eher den ganzen Vertrag fallen lassen als auf die Aufnahme des Vorbehalts in Art. 7 wegen Nichterfüllung der Militärpflicht verzichten wird, und zwar lezteres namentlich nicht mit Rüksicht auf die Bevölkerung von Elsass-Lothringen; hinwider erachtet es der Gesandte für möglich, dass die Weglassung des fraglichen Vorbehalts beim Fürsten Reichskanzler zugestanden werden dürfte, wenn das Reichsland Elsass-Lothringen vom Vertrage ausgeschlossen, beziehungsweise die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Vertrags für Elsass-Lothringen einer spätem Vereinbarung Vorbehalten würde.
Nach Einsichtnahme von diesem Berichte, sowie von der Vorlage im deutschen Bundesrathe über die fraglichen Vertragsverhandlungen vom 9. Dezember 1872 und nach gewalteter Berathung hat der Bundesrath beschlossen:
1. Das Justiz- und Polizei-Departement sei beauftragt, dem Gesandten in Berlin zu eröffnen, er möge beim Reichskanzler in der oben angedeuteten Meinung die Abänderung in Anregung bringen, dass der Vertrag nicht auf Elsass-Lothringen ausgedehnt werde;
2. Sei der Departementsvorstand, Herr Bundesrath Knüsel, im weitern ersucht, auch Herrn General von Roeder, als deutschen Unterhändler von dieser Wendung angemessen zu verständigen.