Ich bin Ihnen für Ihre Mittheilung2, die ich nach Ihrem Wunsche streng confidentiell behandeln werde, sehr verbunden. Wie Sie selbst sagen, kann die Mittheilung des Herrn Melegari, «que rien ne se ferait sinon d’accord avec le gouvernement italien», nur auf einem argen Missverständniss beruhen. Ich habe Herrn M. wiederholt mündlich u. sogar schriftlich (in einem Privat-Billet) gesagt, es werde der Bundesrath der ital. Regierung den Vertrag mittheilen, gemäss der Declaration vom 26. Mai 18713. Herr M. scheint nun diese Mittheilung, so klar sie war, missverstanden u. geglaubt zu haben, es werde der Bundesrath überhaupt, bevor er etwas beschliesse, den Vertrag an das italien. Ministerium überschicken und die Bemerkungen desselben darüber einholen. Eine solche Erklärung habe ich nie gegeben u. konnte sie vernünftigerweise auch nie geben. Der Bundesrath würde sich nie zu einem solchen Procedere hergegeben haben, welches unsere ganze Stellung gefährdet hätte. Wir haben die Verantwortlichkeit u. wollen sie tragen, aber ohne dass wir uns an die Räthe von Dritten halten. Deutschland hätte ein solches Begehren auch stellen u. Bemerkungen machen können. Wie aber, wenn seine Bemerkungen im entgegengesetzten Sinne gelautet hätten? Es kam mir nie in den Sinn, dass Herr Melegari nur so etwas gemeint hatte. Erst hintennach stellte es sich dann heraus.
Ich bitte Sie, nun allen Gerüchten dieser Art, wo sie auftauchen, bestimmt entgegenzutreten. Solche Sachen lasse ich weder über mich noch über den Bundesrath cursiren.
Nächster Tage bekommen Sie wieder eine neue amtliche Mittheilung.