dodis.ch/41937
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 avril 1872
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1545. Vertragsunterhandlungen mit der Türkei.
Politisches Departement. Vorträge vom 2. u. 6. diess.
Der Schweiz. Gesandtem Wienberichtet mit Schreiben vom 22. Febr., 10.2 und 19. März3 über die Vollziehung der laut Beschluss vom 9. Febr.4 lezthin vom politischen Departement erhaltenen Weisungen für Eröffnung von Vertragsunterhandlungen mit dem türkischen Botschafter und Übermacht unterm 3. diess5 eine Mittheilung des russischen Ministeriums über die Gründe, warum Russland dem Protokoll zum Gesez v. 18. Juni 1867 betr. Erwerbung von Grundeigenthum durch Ausländer nicht beigetreten ist.
Ferner liegen vor:
1. ein Schreiben des Gesandten in Romvom 18. v.Mts.6, welches Auskunft gibt, wesshalb Italien bis anhin dem erwähnten Protokoll fremd geblieben.
2. ein vom 19. v.Mts.7 datirtes Gesuch von Schweizern, die in Konstantinopel unter französischem Schuze sich aufhalten, um Annahme des fraglichen Protokolls auch Seitens der Schweiz und
3. eine vom französischen Gesandten dem Präsidium persönlich zugestellte Abschrift einer Eingabe8 der nämlichen Schweizer an den französischen Botschafter in Konstantinopel und eines Berichts des leztern an das Ministerium des Äussern in Paris vom 19. November 1871, das gleiche Verhältniss betreffend. Bei Übergabe dieser Aktenstüke hat Herr Lanfrey dem Herrn Bundespräsidenten eröffnet, es sei die französische Regierung bereit, durch ihren Botschafter im Namen der Schweiz das Protokoll unterzeichnen zu lassen.
Nach Prüfung dieser Vorlagen und des zudienenden Berichts des Departements hat der Bundesrath in Genehmigung der gestellten Anträge beschlossen:
1. Herrn von Tschudi zu beauftragen, seine Verhandlungen mit dem türkischen Gesandten auf den Beitritt der in der Türkei niedergelassenen Schweizer zu dem Geseze vom Jahr 1867 zu beschränken und zur Zeit von dem Abschlüsse weiterer Verträge abzusehen.
2. Der französischen Gesantschaft zu antworten, der Bundesrath verdanke der französischen Regierung, bez.weise dem Botschafter in Konstantinopel, die bis anhin in Sachen gethanen Schritte; nachdem aber von der türkischen Regierung direkte Unterhandlungen angeboten worden seien, so sei für den Bundesrath die Möglichkeit abgeschnitten, das Anerbieten der französischen Vermittlung für den Beitritt zum Protokoll anzunehmen.