Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 2, Dok. 315
volume linkBern 1985
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#5154* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 14.01.-15.01.1871 (1871–1871) |
dodis.ch/41848
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 14 janvier 18711
174. Aufgebot der 13. Infanteriebrigade der 5. Division.
Procès-verbal de la séance du 14 janvier 18711
Der Vorsteher des Militärdepartements bringt ein an denselben eingelangtes Schreiben des Kommandanten der III. Division Hrn. Oberst Aubert vom 13. diess2 zur Kenntniss, wesentlich folgenden Inhalts: er insistire nochmals auf der Nothwendigkeit einer Schlussfassung über die Massregeln, welche geeignet seien, den verschiedenen Eventualitäten, welche eintreten könnten, zu begegnen. Die Gränzbesezungstruppen, welche bisher aufgestellt seien, haben bis jezt ausgereicht, weil unsere Gränzen von den Preussen respektirt worden seien, sie würden jedoch nicht mehr genügen, wenn ein grösseres französisches Korps von den Deutschen auf Schweizergebiet hinüber gedrükt werden sollte. Auch eine andere Eventualität könnte sich ergeben, wo die Schwäche unseres Besezungskorps bedauert werden müsste, diejenige nämlich, dass ein französischer General, wenn er es möglich finden sollte, einen Sieg über die Deutschen zu erringen, ohne Beachtung der Neutralität schweizerisches Gebiet dazu benuzen würde, um die Belagerung von Beifort aufzuheben und dadurch einen Weg nach dem Eisass und den Vogesen zu gewinnen. In diesem Falle würde das Gebiet zwischen Damvant und Boncourt, bezw. Damvant und Bonfol, von der schwachen Infanteriebrigade, die jezt an der Gränze stehe, nicht gehalten werden können und die Vorposten würden wegen ihrer Entfernung von einander einzeln aufgehoben werden, ohne dass man im Hauptquartier etwas davon wüsste. Wenn nun die Unverlezbarkeit des schweizer. Gebiets vertheidigt werden müsse, so sei das Vertheidigungskorps um wenigstens eine Division zu verstärken und in kürzester Frist aufzustellen usw.
Mit Rüksicht hierauf u. auf die Wichtigkeit der Sache hat das Militärdepartement beantragt und der Bundesrath beschlossen:
es sei die 13. Infanteriebrigade (Pf y ff er) von der V. Armee-Division sofort aufzubieten und an die betreffende Gränze zu senden, nämlich Brigadestab und die Bataillone No 9 Zürich, No 14 Thurgau und No 71 Schaffhausen nebst der 8 £. Batterie No 4 von Zurich und der 4 £. Batterie No 49 Aargau.
- 1
- E 1004 1/84. A bsent: P. Cérésole.↩
- 2
- Non retrouvée. Autres documents, cf. E 27/13324.↩