dodis.ch/41809
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 14 août 1870
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3427. Paris, Minister, Telegramm, Ausweisung der Deutschen aus Frankreich.
Mit zwei Telegrammen vom 12.2 & 13. diess.3 berichtet der eidgenöss. Minister in Parisdie Ausweisung der Deutschen aus Frankreich(einige Ausnahmen gestattet) und verlangt Auswirkung eines erheblichen Kredits zur Ermöglichung der Abreise der zahlreichen Dürftigen unter den Betroffenen. Auch für die Schweiz. Konsulate in Frankreich müssen Kredite eröffnet werden. Da das Ausweisungsdekret schon am nächsten Tage in Kraft trete, so sei die Sache sehr dringend und Pässe werden von Morgen an ausgestellt. Im Einverständniss mit der Lyonerbahn werden Eisenbahnbillets zu halbem Preise für diejenigen ausgewiesenen Deutschen ausgestellt, welche durch die Schweiz heimreisen. Hr. Kern gebe ihnen das Reisegeld bis an die deutsche Gränze, die Pässe seien visirt zum Durchpass durch die Schweiz. Er verlangt Absendung von Kommissären nach Pontarlier und Anzeige an die Polizeibehörden von Basel, Friedrichshafen und Lindau.
Nachdem das politische Departement bezüglich des Vorstehenden von sich aus verfügt hat (und zwar im Einverständniss mit dem Justiz- und Polizeidepartement, welches seinerseits ebenfalls in Sachen gehandelt) wie folgt:
a. Anzeige an Hrn. Kern in Paris, dass die badische Gesandtschaft die Verantwortlichkeit des Kredits über sich genommen, sowol für Hrn. Kern, als für die Schweiz. Konsulate, jedoch wünsche, dass die aus dem französischen Süden kommenden Badenser soweit möglich über Basel dirigirt werden möchten;
b. an die Regierungen von Genf, Neuenburg und Basel-Stadt, die norddeutschen Ausgewiesenen werden über Belgien abziehen, die süddeutschen dagegen durch die Schweiz; werde gewünscht, dass deutschsprechende Kommissäre in die Bahnhöfe gesendet werden nach Genf, Verrières, Neuenburg und Basel zur Unterstützung dieser Leute, Kredit sei von Baden eröffnet, die Auslagen seien auf Rechnung der badischen Regierung für die Badenser zu stellen. Mitglieder des deutschen Hilfsvereins werden die Kommissäre unterstüzen. Es werde von den Eisenbahnen halber Fahrpreis für die Dürftigen verlangt;
c. an die Direktion der westschweizerischen Bahnen, Gesuch um Gestattung des halben Fahrpreises für die dürftigen Ausgewiesenen –
ist beschlossen worden: Hrn. Kern zu telegraphiren:
1. Bayern und der Gesandte des Norddeutschen Bundes haben den Kredit zugesagt, lezterer auch für diejenigen Norddeutschen, welche aus dem Süden durch die Schweiz heimkehren wollen.
2. seien die betreffenden Kantonsregierungen hievon in Kenntniss zu sezen, mit Gesuch, dem Humanitätsakt ihre Mithilfe soweit nöthig zu gewähren: Zürich, Bern, Freiburg, Solothurn, beide Basel, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Waadt.
3. sei von der Antwort der Westbahndirektion, dass sie halben Fahrtenpreis zugestehe, Vormerkung zu nehmen.