dodis.ch/41779
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 15 juillet 1870
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2831. Politische Lage, Sicherungsvorkehrungen.
Politisches Departement. Vortragv. 15. diess.
Das Präsidium hat die heutige Sizung angeordnet zur Entgegennahme und Berathung folgender, vom politischen Departement im Einverständniss mit dem Militärdepartement eingebrachten Anträge:
1. vorläufige Mittheilung an die Bundesversammlung, dass der Bundesrath in der Lage sein werde, ihr nächster Tage eine Vorlage betreffend die politische Lage zu machen und Vollmachten zur Aufrechthaltung der Neutralität der Schweiz und der Integrität ihres Gebietes zu verlangen.
2. vorläufige Mittheilungen an die Schweiz. Gesandtschaften in Berlin und Paris, dass es Absicht des Bundesrathes sei, im Falle eines Krieges die Schweiz. Neutralität mit allem Nachdruk zu wahren.
Hievon haben sie sofort der Regierung, bei der sie akkreditirt, Kenntniss zu geben und zu bemerken, der Bundesrath werde nächstens in diesem Sinne eine öffentliche Kundgebung erlassen.
Die Gesandtschaften mögen bestimmte Erklärungen verlangen und über die ihnen ertheilten Antworten sofort berichten.
3. das politische Departement sei zu beauftragen, die Vorlagen vor die Bundesversammlung beförderlichst vorzubereiten und den Entwurf einer Kundgebung an die Mächte vorzulegen.
4. das Militärdepartement sei zu beauftragen, mit den angemessenen Vorbereitungen für eine Truppenaufstellung sich ernstlich zu beschäftigen und dem Bundesrathe die nöthigen Anträge hiefür, sowie die Vorschläge für die Wahl eines Generals und eines Chefs des Generalstabes vorzulegen.
5. das Handels- und Zolldepartement sei zu beauftragen, Erhebungen über die Ausfuhr von Pferden zu veranstalten und ein Ausfuhrverbot vorzubereiten für den hiezu geeigneten Moment.
6. das Finanzdepartement sei zu beauftragen, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die erforderlichen Gelder nötigenfalls am besten beschafft werden können und auch darauf Bedacht zu nehmen, dass hinlängliches Rohmaterial für Pulverfabrikation etc. rechtzeitig zur Stelle gebracht werde.
7. den Verwaltungen der Schweiz. Eisenbahnen sei Kenntniss zu geben, der Bundesrath benachrichtige sie vorläufig, dass er im Falle sein werde, über ihr Material zum Transport einer ansehnlichen Truppenzahl zu disponiren, worauf sie sich einrichten mögen. Das Militärdepartement werde sich in direkte Beziehungen mit ihnen sezen.
Die Anträge werden vom Präsidium und dem Vorsteher des Militärdepartements mündlich näher begründet und von lezterm wie auch vom Vorsteher des Finanzdepartements durch Auskunft über die zur Wahrung der Stellung der Schweiz zu Gebote stehenden militärischen und finanziellen Mittel ergänzt.
Nach Anhörung dieser Mittheilungen hat der Bundesrath einfach Genehmigung der gestellten Anträge beschlossen.