Indem ich Ihnen den Empfang der verschiedenen auf die Frankfurter Angelegenheit bezüglichen Schreiben vom 8., 9., 13. u. 19. October, 27. u. 28. November und 6. December 1. J.2 anzeige, beehre ich mich Ihnen die Mittheilung zu machen, dass ich heute mit General v. Röder, der diesen Nachmittag nach Berlin verreist, über diesen Gegenstand eine Besprechung hatte und denselben ersuchte, auch seinerseits dahin zu wirken, dass die Regierung des N. Deutschen Bundes, dem Bundesrathe endlich eine bestimmte Antwort gebe, d.h. seinem Verlangen betreffend Rüknahme der Ausweisungsbefehle gegen diejenigen jungen Leute, deren ganze Familien das Schweiz. Bürgerrecht erworben haben, principiellentspreche.
Es hindert ein derartiger principieller Bescheid nicht, dass in einem einzelnen Falle, wie z. B. gegenüber den Söhnen Runkel, besonderer Umstände wegen, eine Ausnahme gemacht werde.
Der Bundesrath ist zu der Erwartung berechtigt, dass diesem seinem materiell und formell in jeder Beziehung begründeten Verlangen ohne längern Verzug entsprochen werde und ich ersuche Sie, die Ihnen als zwekmässig erscheinenden Schritte zu thun, um die Regierung des N. Deutschen Bundes zu veranlassen, baldmöglichst im angegebenen Sinne, d.h. principiell die Ausweisungsbefehle gegen die Schweiz. Neubürger, deren ganze Familien unser Bürgerrecht erlangt haben, aufzuheben und Sie hievon, zu unsern Händen, officiell in Kenntniss zu setzen.
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Da die Regierung des N. Deutschen Bundes unserm Verlangen bereits materiell zum grössten Theile Rechnung getragen hat, wovon wir mit Befriedigung Kenntniss genommen, so hoffe ich zuversichtlich, sie werde sich nicht weigern, diese Angelegenheit durch einen principiellen Bescheid unserm Wunsche gemäss zur Erledigung zu bringen.